Kaum Freizeit, kein Mutterschutz, keine fixen Ruhezeiten – für Betreuerinnen in Privathaushalten gilt lediglich ein Mindestlohn von Fr. 20.35 pro Stunde. Wie viel sie arbeiten dürfen, ist dagegen nicht geregelt. Sie vereinbaren das direkt mit ihren Arbeitgebern.
Das führt oft zu sehr hohen Arbeitszeiten. Kürzlich ist Alexander Ott von der Berner Fremdenpolizei wieder einer Frau in einer misslichen Situation begegnet: «Sie hat eine demente Person betreut, hat im selben Haushalt gewohnt und war ständig verfügbar.» Sie arbeitete 16 bis 18 Stunden pro Tag – ganz legal.
Das «besondere Vertrauensverhältnis»
Die Südamerikanerin hat zuerst in Osteuropa gearbeitet und ist dann von einer Agentur in die Schweiz vermittelt worden. Anders als für Arbeitsmigrantinnen, die bei einer Verleihfirma angestellt sind und an die Haushalte verliehen werden, gilt für Betreuerinnen, die direkt von einem Haushalt angestellt sind, das Arbeitsgesetz nicht.
Das soll so bleiben, findet der Bundesrat: Es gebe einen Unterschied zwischen Verleihfirmen, die jemanden für «geschäftliche Zwecke» bei einem Privaten beschäftigen und Privaten, die jemanden für «private Bedürfnisse» beschäftigen. Denn zwischen Privaten und ihren Betreuerinnen gebe es ein «besonderes Vertrauensverhältnis».
«Diese Unterscheidung gibt es sonst nie», sagt Gabriela Medici, Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Denn für die Betreuerin bleibe die Arbeit dieselbe, unabhängig davon, wer sie beschäftige. Darum brauche auch sie denselben Schutz. Sie hat sich in ihrer Dissertation mit der rechtlichen Situation von Migrantinnen als Pflegehilfen befasst.
Privates ist Privatsache
Gerade im Privathaushalt sei die Abhängigkeit gross, da brauche es klare Regeln, sagt Medici: «Es ist eine veraltete Sichtweise, dass sich der Staat nicht ins Private einmischen soll.» Das Arbeitsgesetz ist in den 1960er-Jahren geschrieben worden, damals wurden Privathaushalte und die Landwirtschaft vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Wohl auch, weil damals vor allem Familienmitglieder die älteren Angehörigen betreuten.
Heute sind es vorwiegend Migrantinnen und mit dem demografischen Wandel steigt der Bedarf. Es gibt immer mehr solche Arbeitsverhältnisse. Für Medici ist darum klar: «Die Arbeit in Privathaushalten ist keine Privatsache.» Sinn und Zweck des Arbeitsgesetzes sei es, die Arbeitnehmenden vor Ausbeutung zu schützen. Ganz besonders da, wo die Arbeitnehmenden ihren Arbeitgebern ausgeliefert sind.
Regeln verteuern die Betreuung
Der Bundesrat argumentiert, dass es schwierig sei, in Privathaushalten zu kontrollieren: Die Kontrolleure könnten so jeweils nur die Situation einer Angestellten überprüfen, das sei nicht effizient. Zudem sei unklar, ob die zusätzlichen Kontrollen eine präventive Wirkung auf andere Haushalte hätten.
Zusätzliche Regeln würden die Betreuung verteuern. Dadurch könnten sich viele ältere Menschen die Betreuung nicht mehr leisten. Sie müssten ins Pflegeheim ziehen oder würden in der Not die Betreuerinnen schwarz beschäftigen. Es sei also unklar, ob die Situation der Migrantinnen so verbessert würde.
Doch, entgegnet Medici: «Sie hätten einen echten Anspruch auf einklagbare Arbeitszeiten.» Ein grundlegender Unterschied im Vergleich zur heutigen Situation. Doch allzu bald dürfte sich ihre Situation kaum ändern.