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44 Millionen Franken warten auf ihre Besitzer
Aus Tagesschau vom 16.12.2015.
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Wirtschaft 44 Millionen Franken suchen ihre Besitzer

Schweizer Banken müssen neu Vermögen beim Staat abliefern, wenn diese seit 60 Jahren nachrichtenlos sind. Bevor es soweit ist, haben die Institute einen letzten Aufruf nach den Besitzern im Internet gestartet. Wer also Vermögen vermisst, sollte sich beeilen.

Die Schweizer Banken haben eine Liste mit sehr alten nachrichtenlosen Vermögen veröffentlicht. Damit setzen die Institute neue Gesetzesbestimmungen um, die Anfang Jahr in Kraft getreten sind.

Regeln und Namen

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  • Das sind die neuen Regeln rund um nachrichtenlose Vermögen.
  • Die Besitzer der nachrichtenlosen Vermögen stehen auf dieser Liste.

Ein bis fünf Jahre Meldefrist

Die neuen Regeln sehen die Ablieferung von Vermögen an den Staat vor, wenn diese seit mindestens 60 Jahren nachrichtenlos sind. Die Namen nachrichtenloser Kundenverbindungen werden nun vorher im Internet publiziert, wie die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) bekannt gab. Dabei geht es um Vermögen von mehr als 500 Franken oder in unbekannter Höhe, wie es beim Inhalt von Schrankfächern der Fall ist.

Meldet sich innerhalb eines Jahres kein Anspruchsberechtigter auf einen veröffentlichten Vermögenswert, müssen die Banken die betroffenen Guthaben an den Staat abliefern. Damit erlöschen die Rechte am Eigentum der Kunden. Bei Vermögen, die seit 1954 oder früher nachrichtenlos sind, beträgt die Meldefrist fünf Jahre.

Die Vermögenssuche

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Personen können jederzeit nach Vermögen in der Schweiz suchen, nicht erst nach Ablauf von 60 Jahren. Dazu müssen sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. In den 1990er Jahren war bekanntgeworden, dass auf solchen nachrichtenlosen Konten Millionenvermögen jüdischer Opfer des Nationalsozialismus lagen.

Dutzende Schliessfächer betroffen

Auf der Liste befinden sich gut 2600 Namen. Damit verbunden sind derzeit Vermögenswerte von rund 44 Millionen Franken und laut Schätzungen rund 80 Schrankfächer. Diese Angaben beziehen sich auf Vermögen, die seit 1955 oder früher nachrichtenlos sind. In den Jahren ab 2016 werden jeweils die Namen nachrichtenloser Vermögen eines Jahres nach 1955 publiziert.

«Mit der Publikation versuchen die Banken ein letztes Mal, den Kontakt zum Kunden wiederherzustellen», erklärte SBVg-Chef Claude-Alain Margelisch im Communiqué. Die Rechtsnachfolger der Kunden erhalten durch diese Publikation nochmals die Möglichkeit, Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen geltend zu machen.

Ansprüche auf ein Vermögen können mit einem Formular gestellt werden, das elektronisch an die betreffende Bank weitergeleitet wird. Für die Beanspruchung von Vermögen werden Nachweise über die Berechtigung verlangt.

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