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Alterssparen Wie man Beitragslücken in der 3. Säule nachträglich füllen kann

Wer in die dritte Säule einzahlt, spart doppelt: fürs Alter und bei den Steuern. Ende Jahr endet die Frist für Einzahlungen. Was neu ist: Wer dieses Jahr nicht dazu kommt oder zu wenig Geld hat, bekommt eine zweite Chance.

Worum geht es? Die Säule 3a ist für das freiwillige Alterssparen beliebt. Auch, weil man damit Steuern spart. Erstmals kann man nun nachträglich einzahlen. Aber Achtung! Das geht nur unter bestimmten Bedingungen. Das Wichtigste in Kürze.

Wer kann einzahlen? Wer angestellt oder selbstständig ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen hat. Für beide Gruppen gilt ein Maximalbetrag, der bei den Steuern abgezogen werden kann. Für Arbeitnehmende, also Leute, die angestellt sind, beträgt er derzeit 7258 Franken.

Wann muss man einzahlen? Das Geld muss spätestens am 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein. Aber je früher im Jahr, umso besser. Dadurch erhält man mehr Zins bzw. Rendite, sofern man das Geld anlegt (sogenanntes Fonds-Sparen). Gerade auf lange Sicht, also für jüngere Leute, lohnt sich das.

Schweizer Geldnoten liegen verteilt nebeneinander.
Legende: Es gibt besseres für die Altersvorsorge als den Sparstrumpf – Sparen in der Säule 3a etwa. IMAGO / blickwinkel

Was bedeutet nachträglich Einzahlen konkret? Wer dieses Jahr nicht einzahlt – oder nicht das Maximum – kann die Lücke nächstes Jahr füllen. Für beide Jahre beläuft sich der Maximalbetrag, den Angestellte einzahlen und von den Steuern abziehen können, auf 7258 Franken.

Wie viel kann man 2026 nachträglich für 2025 einzahlen? Höchstens den Maximalbetrag. Allerdings geht das erst, wenn man für 2026 den Maximalbetrag ausgeschöpft hat. Wer zum Beispiel 2025 nichts einzahlen kann, muss 2026 erst den Maximalbetrag fürs Jahr 2026 einzahlen (7258 Franken). Erst dann kann er oder sie für 2025 nachzahlen. Im besten Fall nochmals 7258 Franken. Die insgesamt 14'516 Franken wären dann vollumfänglich bei den Steuern abziehbar.

Gilt die neue Regel auch für alle weiteren kommenden Jahre? Ja. Wer zum Beispiel im Jahr 2025 den Maximalbetrag nicht vollständig einzahlt, kann den fehlenden Betrag in den folgenden zehn Jahren nachzahlen. Lücken, die früher entstanden sind (also vor 2025) können nicht nachträglich gefüllt werden.

Warum es Säule 3a heisst

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In der dritten Säule kann man auf zwei Arten sparen – a und b:

Die Säule 3a ist gesetzlich streng geregelt: Sie bietet den Steuervorteil, dafür kann man das Angesparte nur unter bestimmten Bedingungen beziehen (Pensionierung, Wohneigentum, Selbstständigkeit).

Säule 3b meint die freie Vorsorge. Sie ist weniger geregelt und bietet mehr Flexibilität.

Gemeinhin geht es um die Säule 3a, wenn vom Alterssparen in der dritten Säule die Rede ist.

Ich habe 2025 eine Auszeit vom Job genommen. Kann ich die 3a-Lücke nachträglich auffüllen? Leider nein. Beim Nachzahlen muss man einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen. Und zwar in dem Jahr, in welchem man nachzahlt (in diesem Fall wäre das 2026). Und auch in dem Jahr, für welches man nachzahlt (hier wäre das 2025, also in dem Jahr, in dem man beim Job pausiert hat).

Warum ist das so kompliziert? Vermutlich, weil unterschiedliche Ziele verfolgt werden: Personen mit Beitragslücken beim Alterssparen sollen die Möglichkeit erhalten, die Lücken zu füllen. So will man nicht zuletzt die gesamtgesellschaftlichen Kosten späterer Altersarmut verringern. Denn wer zu wenig Geld fürs Alter spart, fällt irgendwann der Allgemeinheit zur Last. Gleichzeitig will man ausgeklügelte Steuertricksereien nach Möglichkeit verhindern. Und schliesslich sollen sich die Steuerausfälle in Grenzen halten.

SRF 4 News, 10.12.25, 16 Uhr; noes

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