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Mehr Sonntagsverkäufe Umstrittene Ladenöffnungszeiten – shoppen auch am Sonntag?

Der Kanton Zürich will die Zahl der erlaubten Sonntagsverkäufe erhöhen. Ein Gewinn für Konsumenten und Wirtschaft oder eine zusätzliche Belastung für die Angestellten?

Aktuell sind in der Schweiz maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt. Der Kanton Zürich möchte diese Zahl auf zwölf erhöhen. Dafür wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig.

Rechtliche Situation zur Sonntagsarbeit

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Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Als Sonntagsarbeit gilt eine Beschäftigung zwischen Samstag, 23 Uhr, und Sonntag, 23 Uhr.

Das Gesetz regelt:

  • Sonntagsarbeit erfordert in der Regel eine Sonderbewilligung. Ausnahmen gelten unter anderem für Spitäler, Gastronomie, Polizei, Rettungsdienste und Medienbetriebe.
  • Bei vorübergehender Sonntagsarbeit ist ein Lohnzuschlag vorgeschrieben. Zudem besteht Anspruch auf Ersatzruhe.
  • Bei regelmässiger oder dauernder Sonntagsarbeit ist kein gesetzlicher Lohnzuschlag vorgeschrieben. Die Mitarbeitenden haben jedoch Anspruch auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Ersatzruhetage.

Mehr Flexibilität gefordert

Patrick Erny ist Direktor der Swiss Retail Federation, dem Dachverband der Detailhandelsunternehmen. Für ihn ist klar: Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich verändert.

Viele Menschen würden sich flexiblere Arbeitszeiten und Einkaufsmöglichkeiten wünschen. Dazu gehörten etwa Eltern mit Betreuungsaufgaben oder Personen, für die der Sonntag keine besondere Bedeutung hat.

Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass alle die gleiche familiäre Situation haben.
Autor: Patrick Erny Direktor Swiss Retail Federation

Erny verweist zudem auf die Konkurrenz durch den Online-Handel. Dieser sei rund um die Uhr geöffnet. Gerade am Sonntag würde online am meisten eingekauft. Der Detailhandel müsse auf diese Entwicklung reagieren können.

Auch bei den Arbeitszeiten sieht Erny Potenzial für mehr Flexibilität. «Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass alle die gleiche familiäre Situation haben. Es gibt viele, die sehr gerne flexibel arbeiten würden.»

Nur die Grossen gewinnen

Widerstand kommt von den Gewerkschaften. Etwa von Serge Gnos, Co-Geschäftsleiter der Unia Zürich und Präsident des Gewerkschaftsbundes Kanton Zürich. Ähnliche Vorlagen seien in der Vergangenheit an der Urne deutlich gescheitert.

Die einzigen, die von diesen Sonntagsverkäufen profitieren, sind die Grossen.
Autor: Serge Gnos Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Zürich

Gerade Angestellte im Detailhandel würden sich gegen zusätzliche Sonntagsarbeit wehren. Sie arbeiteten bereits heute flexibel, oft in Teilzeit und zu vergleichsweise tiefen Löhnen.

«Die einzigen, die von diesen Sonntagsverkäufen profitieren, sind die Grossen», so Gnos. Kleine Geschäfte hätten häufig gar nicht die personellen Ressourcen, um zusätzliche Öffnungszeiten anzubieten.

Für offene Läden brauche es neben Verkaufspersonal schliesslich auch Mitarbeitende in Reinigung, Logistik und Technik. Serge Gnos bezweifelt, dass längere Öffnungszeiten tatsächlich mehr Umsatz bringen würden.

Erny hält dagegen, dass bereits heute zahlreiche Branchen an Wochenenden arbeiten – etwa das Gesundheitswesen, die Industrie, Polizei oder Medien. Zudem würden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes weiterhin gelten.

Gesellschaftliche Grundsatzfrage

Für Serge Gnos geht die Diskussion aber auch über das Einkaufen hinaus. Der Sonntag sei für viele Menschen Familienzeit, Zeit für Freunde, Vereine und Erholung.

Letzten Endes ist es eine Grundsatzfrage: Soll sich die Gesellschaft stärker an den Bedürfnissen einer rund um die Uhr verfügbaren Konsumwelt orientieren – oder bleibt der Sonntag ein besonderer Ruhetag? Der Ständerat wird in der Sommersession 2026 darüber debattieren.

Das waren die Gäste im «Forum»

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  • Pro Sonntagsverkäufe: Patrick Erny, Direktor Swiss Retail Federation, Dachverband des Detailhandels
  • Contra Sonntagsverkäufe: Serge Gnos, Co-Geschäftsleiter Unia Zürich, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Zürich

Diskutieren Sie mit:

Radio SRF 1, Forum, 4.6.2026, 10 Uhr ; 

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