Ein SRF-Hörer im bernischen Schwarzenburg engagiert sich als Kassier in einem kleinen «Kubb»-Club. «Kubb» ist ein beliebtes Geschicklichkeitsspiel, auch bekannt als «Wikinger-Schach». «Ein grosser Spass», erzählt er dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Weniger Spass macht ihm der administrative Aufwand, den der Kanton Bern verursacht. Jahr für Jahr muss der Mini-Verein eine Steuererklärung einreichen.
Neun Mitglieder – und ein grosser Papierkrieg
Der Club zählt neun Mitglieder. Mit den Jahresbeiträgen kommt er auf bescheidene 360 Franken Einnahmen im Jahr. Das Vereinsvermögen liegt bei unter 1000 Franken – und damit meilenweit unter der Berner Steuergrenze, die erst ab rund 21'000 Franken Gewinn und 80'000 Franken Vermögen greift. Trotzdem muss der Kassier jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, obwohl der Club noch nie Steuern bezahlen musste.
Um seinen Aufwand gehe es nicht, sagt der Kassier. Aber um jenen der Behörden: «Die Steuerverwaltung muss alles prüfen und schickt mir danach jedes Mal neun ausgedruckte Seiten zurück – nur um zu bestätigen, dass wir keine Steuern zahlen müssen.» Da der Verein weder gemeinnützig noch kirchlich ist, hat er keine Chance auf eine Steuerbefreiung.
Das ist ein riesiger Aufwand, der das Ganze verbürokratisiert.
Der Kassier kritisiert: «Es gibt im Kanton Bern wohl Hunderte oder Tausende solcher Vereine. Das ist doch Aufwand für nichts.» Dazu komme noch etwas ganz Aktuelles: «Bei der Debatte um die Individualbesteuerung haben die Kantone lautstark gejammert, dass dadurch viel mehr Steuererklärungen anfallen.» Umso dringender wäre es aus seiner Sicht, diesen Leerlauf endlich zu stoppen.
Fachstelle kritisiert: «Das ist übers Ziel hinausgeschossen»
Mit dieser Kritik ist der Berner Verein nicht allein. Auch bei der Fachstelle «Vitamin B», die Schweizer Vereine unterstützt, schüttelt man den Kopf. Dass Kantone wie Bern und Luzern eine generelle Registrierungspflicht für jeden kleinsten Nachbarschaftsverein eingeführt haben, sei völlig unverhältnismässig. «Das ist ein riesiger Aufwand, der das Ganze extrem verbürokratisiert», kritisiert Elsbeth Fischer von «Vitamin B».
Die meisten Kantone beweisen, dass es pragmatischer geht. Sie setzen auf Selbstdeklaration: Liegt ein Verein unter den Freigrenzen für Gewinn und Vermögen, bleibt ihm der Papierkrieg erspart. «Die Vereine müssen selbst abklären, ob sie an ihrem Steuersitz steuerpflichtig sind», sagt Elsbeth Fischer von «Vitamin B». «Erst bei einer Überschreitung der Freigrenzen müssen sie von sich aus eine Steuererklärung einreichen.»
Berner Steuerverwaltung gelobt Besserung – ein bisschen
Konfrontiert mit der Kritik verteidigt der Berner Steuerverwalter Claudio Fischer das Vorgehen: Es gehe um die Einhaltung des Gesetzes «und um die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen». Er räumt jedoch ein, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Immerhin gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: Die Berner Steuerverwaltung prüft, ob die Steuererklärung für Vereine künftig abgespeckt werden könnte.
Andere Kantone interpretieren das Gesetz deutlich vereinsfreundlicher. Die Solothurner Steuerverwaltung schreibt auf ihrer Website, dass ein Verein einmalig eine Steuererklärung einreichen muss. Ist danach klar, dass dieser die Steuergrenzen nicht erreicht, wird er von der Pflicht befreit. Und Basel-Stadt schreibt: Vereine unter den Freigrenzen brauchen keine Steuererklärung abzugeben.