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Giftige Nagellacke Verbot bei Gel-Nagellack bringt Kosmetikerinnen in Bedrängnis

Der Stoff TPO ist in Gel-Nagellack seit Kurzem verboten. Das bringt professionelle Kosmetik-Anbieterinnen in finanzielle Schieflage. Fusspflegerinnen kritisieren die kurzfristige Kommunikation.

Was ist passiert: Eine kosmetische Fusspflegerin bekommt im August Post ihres Verbandes: Ab dem 1. September dürfen keine Nagellacke mehr verwendet werden, welche TPO-haltig sind. TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphin Oxid) sorgt in vielen Gel-Lacken dafür, dass das Material unter UV-Licht oder LED-Lampen schnell aushärtet. «Wir dachten zuerst, es handle sich um einen Fehler», denn so schnell könne sie gar nicht reagieren, erzählt die Fusspflegerin gegenüber SRF. Innerhalb von zehnTagen muss sie praktisch sämtliche Gel-Lacke auswechseln und Waren im Wert von rund 2000 Franken entsorgen. Für den Schaden muss sie selbst aufkommen. Die Frau fragt sich, weshalb es in diesem Fall keine Übergangsfrist gibt.

Das sagt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit: «Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass TPO hochgiftig ist. Der Stoff ist reproduktionstoxisch, das heisst schädlich für die Fortpflanzung. Die Gesundheitsrisiken ist damit unannehmbar. Eine rasche Einführung des Verbots im Gleichschritt mit der EU war angezeigt, um Kundinnen und Kunden von Nagestudios sowie Angestellte in der Kosmetikbranche einschliesslich deren ungeborene Kinder zu schützen.» Mit anderen Worten: Der Stoff ist derart problematisch, dass keine Übergangsfrist möglich war.

Jedes Unternehmen in der Schweiz ist rechtlich verpflichtet, sich über die geltenden Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.
Autor: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Unternehmen müssen sich selbst informieren: Das BLV betont, dass Unternehmen selbst dafür verantwortlich sind, auf dem aktuellsten Informationsstand für die Ausübung der Tätigkeit zu sein: «Jedes Unternehmen in der Schweiz ist rechtlich verpflichtet, sich über die geltenden Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten.»
Die Kontrolle liegt bei den Vollzugsbehörden der Kantone, welche Stichproben durchführen.

Ein Lieferant von Gel-Lacken aus Düsseldorf (D) sagt gegenüber SRF: «Dass der Stoff in die Verbotsliste aufgenommen wird, war seit 2023 bekannt.» Dass aber auch professionelle Anbieter davon betroffen sind, sei auch im EU-Raum für viele überraschend gekommen. So habe er Material im sechsstelligen Bereich entsorgen müssen.

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Darum gilt das TPO-Verbot nicht für die Zahnmedizin: In der Zahnmedizin wird TPO in Füllmaterialien und zahntechnischen Produkten eingesetzt, die als Medizinprodukte gelten. Ausgerechnet im Mund, in der Nähe von Schleimhäuten und offenen Wunden also. Weshalb gibt es hier kein Verbot? Zuständig für ein allfälliges Verbot ist in diesem Fall das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Die Behörde schreibt auf Anfrage: «Anders als bei Kosmetika dürfen CMR Stoffe wie TPO weiterhin enthalten, sofern der klinische Nutzen die Risiken überwiegt.» Die Verantwortung für die Sicherheit liege primär bei den Herstellern, die eine umfassende Nutzen-Risiko-Bewertung durchführen und dokumentieren müssten.

Link zur Fachzeitschrift Dentawelt

Espresso, 8.12.2025, 08:10 Uhr

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