Darum geht es: Der Vater eines Mädchens mit Zöliakie kauft beim Steiner-Beck einen Dreikönigskuchen. «Glutenfrei» steht gross darauf. Zu Hause entdeckt die Tochter in der Zutatenliste den Hinweis «Kann Spuren enthalten von: Gluten». Die Tochter, die allergisch auf Gluten reagiert, ist verunsichert. Sie verzichtet auf ihr Kuchenstück. Der Vater findet die Kennzeichnung irreführend.
So reagiert die IG Zöliakie: Die Interessengemeinschaft der Zöliakie-Betroffenen hat mehrere Beschwerden zur «Glutenfrei»-Deklaration vom Steiner-Beck erhalten. «Wir können die Verunsicherung der Betroffenen sehr gut verstehen», sagt die IG. Sie habe deshalb die Bäckerei kontaktiert. «Leider konnten wir bisher nicht erreichen, dass sie etwas an der Auslobung ihrer Produkte ändern.»
Die Einschätzung der IG Zöliakie: Für die IG ist diese Kennzeichnung nicht zulässig. Geschäftsführerin Tina Toggenburger sagt gegenüber SRF: «Einerseits besagt sie, das Produkt sei glutenfrei, enthalte also weniger als 20 Milligramm Gluten pro Kilo.» Andererseits besage sie, dass das Produkt theoretisch Spuren von Gluten enthalten könnte, also über dem Grenzwert. «Das widerspricht sich, deshalb ist für mich klar: Das geht nicht.» Toggenburger betont aber, das sei kein Misstrauensvotum. Das glutenfreie Sortiment vom Steiner-Beck sei qualitativ sehr gut. Bei Kontrollen werde der Grenzwert für «glutenfrei» stets eingehalten.
Was meint der Bund dazu? Das zuständige Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen BLV sagt: «Nach dem Schweizer Lebensmittelrecht ist die gleichzeitige Verwendung der Angabe ‹glutenfrei› und eines Hinweises wie ‹kann Spuren von Gluten enthalten› nicht grundsätzlich ausgeschlossen.» Der zusätzliche Hinweis auf mögliche Spuren befreie aber nicht von der Pflicht, den Grenzwert für «glutenfrei» einzuhalten.
Was bedeutet der doppelte Hinweis? Corinne Mugny ist beim BLV zuständig für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Allergenen. Für Zöliakie-Betroffene sei diese doppelte Kennzeichnung so zu verstehen: «Das Produkt ist gesetzlich glutenfrei, aber minimale Spuren sind möglich». Es handle sich also um eine relevante Information für Konsumenten, je nach ihrer Empfindlichkeit gegenüber Gluten oder glutenhaltigem Getreide. Der Spuren-Hinweis erfolge in diesem Fall freiwillig.
Das sagt der Steiner-Beck zur Kritik: Ihnen sei bewusst, dass die Kombination von «glutenfrei» und «kann Spuren von Gluten enthalten» als widersprüchlich oder verwirrend empfunden werden könne, schreibt Steiner-Beck. «Wir verstehen diese Kritik. Gleichzeitig ist diese Deklaration aus unserer Sicht Ausdruck eines sehr vorsichtigen Umgangs mit einem sensiblen Thema.»
Warum wird doppelt deklariert? Steiner-Beck betont: «Unsere glutenfreien Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.» Doch sie hätten keine komplett isolierte, separate Produktionsumgebung ausschliesslich für glutenfreie Produkte. «Trotz sehr gründlicher Reinigung der Backstube und grosser Sorgfalt bei den Rohmaterialien können wir eine minimale Kreuzkontamination theoretisch nicht zu 100 Prozent ausschliessen.» Aus diesem Grund würden sie aktuell an der zusätzlichen Spurenkennzeichnung festhalten. «Wir möchten keine falsche Sicherheit vermitteln, falls es bei besonders sensiblen Zöliakie-Betroffenen zu einem Zwischenfall kommen sollte.»