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Probleme nach Besitzerwechsel Modeschmuckladen Claire's nimmt keine Gutscheine mehr an

Die Modeschmuck-Kette Claire's hat einen neuen Besitzer. Nun gibt es Probleme mit den Gutscheinen.

Darum geht es: Claire's, bekannt für Modeschmuck, Make-up und Accessoires, ist für viele Teenager ein wahres Paradies. Besonders beliebt sind Gutscheine als Geburtstagsgeschenk für Töchter oder Patenkinder. Diese sorgen nun für Ärger: Mehrere Kundinnen melden sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», weil ihre Töchter die Gutscheine nicht mehr einlösen können. Die Verkäuferinnen in verschiedenen Filialen hätten ihnen gesagt, dies sei zurzeit technisch nicht möglich. Wann und ob die Probleme behoben werden, wüssten sie auch nicht.

Der Hintergrund: Claire's hat 2018 und 2025 in den USA Insolvenz angemeldet. Dort befindet sich der Hauptsitz. Eine Insolvenz bedeutet nicht unbedingt die sofortige Schliessung, sondern erfordert einen Sanierungs- oder Umstrukturierungsplan zur Rettung des Unternehmens. Offenbar war dieser erfolgreich. Nicht nur in den USA, auch in Europa hat Claire's einen neuen Besitzer. Ein französischer Investor hat das europäische Geschäft von Claire's übernommen, wie verschiedene europäische Medien berichten. Sein Firmensitz ist in Thalwil im Kanton Zürich.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Das sagt Claire's: Die Firma äussert sich nicht offiziell. Die Kontaktaufnahme mit Claire's gestaltet sich als äusserst schwierig. «Espresso» schreibt an diverse Email-Adressen weltweit, doch alle Mails kommen zurück – die Adressen existieren nicht mehr. Der neue Besitzer von Claire's schickt «Espresso» zwar seine E-Mail-Adresse via LinkedIn, reagiert aber auf mehrere Anfragen nicht. Eine Telefonnummer des neuen Firmensitzes in Thalwil gibt es ebenso wenig wie eine Website oder eine offizielle E-Mail-Adresse.

Das sagt SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner:

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  • Die Gutscheine von Claire's sind trotz Firmenübernahme grundsätzlich gültig. Im Auszug des Handelsregisteramtes steht: Das Geschäft sei mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden. Das bedeutet, dass die neue Firma auch alle Verpflichtungen übernommen hat.
  • Ein solcher Gutschein ist fünf Jahre gültig, auch wenn auf dem Gutschein etwas anderes steht. Dies ist so im Obligationenrecht geregelt.
  • Wenn der Gutschein nicht angenommen wird, kann man argumentieren, dass das Geschäft rechtlich dazu verpflichtet ist. Nützt das nichts, sollte man die Firma kontaktieren und reklamieren. Hilft dies auch nicht, wäre der nächste Schritt der Gang vor Gericht. Dies lohnt sich im Falle eines Gutscheins mit einem kleinen Betrag aber nicht.

Das sagt eine Mitarbeiterin: SRF meldet sich telefonisch bei einer Filiale irgendwo in der Schweiz. Eine Angestellte erklärt, die Mitarbeiterinnen dürften nicht mit den Medien sprechen, sie hätten dies auch so unterschrieben. Dennoch gibt sie einige Informationen preis: Das gesamte System, einschliesslich der Technik, sei umgestellt worden. Die Gutscheine könnten nicht mehr elektronisch eingelesen werden, deshalb sehe man den Wert nicht, der auf den Gutscheinen hinterlegt ist. Die Situation sei auch für die Mitarbeiterinnen unbefriedigend, da sie viele, vor allem junge Kundinnen, auf unbestimmte Zeit vertrösten müssten.

Radio SRF 1, Espresso, 30.01.25, 08:10 Uhr

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