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Swisscom-Kundin soll für «heisse Girls» 600 Franken zahlen
Aus Espresso vom 07.08.2017. Bild: Colourbox
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Multimedia Swisscom-Kundin soll für «heisse Girls» 600 Franken zahlen

Kunden, welche unwillentlich in die Abofalle tappen, sollen einfacher aussteigen können – so hat es die Swisscom vor einigen Wochen angekündigt. Allerdings: Noch immer bleiben manche Kunden auf den horrenden Swisscom-Rechnungen sitzen.

Als Jessica N. kürzlich aus ihren dreimonatigen Hawaii-Ferien zurückkehrte, wurde sie mit unzähligen SMS überhäuft. Nein, es handelte sich nicht um Freunde, die sich über ihre Rückkehr freuten: «Das waren Angebote, um Frauen zu treffen und ‹heisse Girls› anzuschauen», erzählt die 20-Jährige. Sie sei schon über diese Nachrichten ziemlich erschrocken – und noch mehr, als sie dann die Swisscom-Rechnung öffnete: Fast 600 Franken sollte sie für «Einkäufe» bezahlen.

Sex-Abo am Hals

Jessica N. erinnerte sich, dass sie vor ihren Ferien eine SMS einer unbekannten Nummer bekommen hatte. Diese hatte sie jedoch nicht beachtet und gelöscht. Als sie sich nun bei der Swisscom über den hohen Rechnungsbetrag beschwerte, erhielt sie die Information, sie hätte ein Abo abgeschlossen. Sie solle sich beim entsprechenden Drittanbieter melden. Dabei handelt es sich um Firmen, über welche via SMS Mehrwertdienste gekauft werden können, unter anderem pornografische Inhalte. Swisscom macht für solche Unternehmen das Inkasso und verdient an deren Umsätzen kräftig mit.

Im Fall von Jessica N. handelt es sich um die Firmen Echovox und Smiles Solutions. «Bei der Swisscom hiess es, ich müsse das mit diesen direkt klären.»

Unkomplizierte Lösung gilt nicht für alle

Dass Swisscom-Kundin N. direkt mit den Drittanbietern streiten soll, erstaunt. Denn Swisscom hatte im Juni 2017 in der «Sonntagszeitung» angekündigt, sie verfolge das Inkasso gegenüber Kunden nicht weiter, wenn diese schriftlich bestritten, einen Mehrwertdienst bestellt zu haben. Auf die Möglichkeit, sich schriftlich zu wehren, wurde Jessica N. jedoch nicht hingewiesen. Und das hätte in ihrem Fall auch nichts genützt, denn diese unkomplizierte Lösung gilt nicht für Mehrwertdienste, die per SMS abgerechnet werden.

Nur bei Mehrwertdiensten, die mit dem Bezahlsystem Easypay von Swisscom abgerechnet werden, verzichtet das Telekomunternehmen bei schriftlichem Widerspruch auf das Inkasso. Die Swisscom mag also nicht im Auftrag der Mehrwertdienst-Anbieter mit ihren Kunden streiten. «Der Anbieter muss in diesem Fall selber den Betrag beim Kunden einfordern», sagt Swisscom-Sprecherin Annina Merk.

Bessere Lösung in Aussicht

Für Kundinnen und Kunden wie Jessica N., die ein unerwünschtes SMS-Abo am Hals haben, gilt das aber nicht. Oder noch nicht. Swisscom stellt in Aussicht, dass es auch in solchen Fällen einfacher werden soll, sich zu wehren. «Wir sind dabei, diesen Prozess zu überarbeiten, sodass es für Kunden einfacher wird, uns mitzuteilen, wenn sie mit einem SMS-Mehrwertdienst nicht einverstanden sind.» Mehr will das Unternehmen derzeit noch nicht bekannt geben. Die Vermutung liegt aber nahe, dass eine ähnliche Lösung angestrebt wird, wie bei den mit «Easypay» abgerechneten Mehrwertdiensten.

Ob die Betroffenen von unerwünschten Mehrwertdiensten damit wirklich Ruhe haben, bleibt abzuwarten. Sie brauchen zwar keine horrenden Rechnungen der Swisscom mehr zu befürchten. Ob ein Drittanbieter aber einfach so auf eine Rechnung verzichtet, ist fraglich.

Immerhin: Im Fall von Jessica N. hat die Swisscom die Rechnung gestrichen. Aus Kulanz, wie sie sagt. Das Abo sei nämlich bestellt worden, das habe der Mehrwertdienst-Anbieter belegen können. Jessica N. ist sich jedoch sicher: «Das stimmt einfach nicht.»

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