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Swisscom stellt Gutschein-Verkauf ein
Aus Espresso vom 29.11.2016. Bild: zvg
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Kampf gegen Geldwäscherei Swisscom stoppt den Verkauf von Gutscheinen

Weil mit der Swisscom Abo-Rechnung auch Leistungen von Dritten einkassiert werden (z.B. 0900-Nummern), könnten Gutscheine für Geldwäscherei missbraucht werden. Deshalb verkauft die Swisscom bald keine Gutscheine und Bons mehr.

«Um anderen eine Freude zu machen, sind Swisscom-Bons bestens geeignet». So bewirbt die Swisscom ihre Gutscheine in der Form einer Kreditkarte, die sie für 20, 50 und 100 Franken oder zu einem selbst gewünschten Betrag verkauft.

Diese Bons können zum Kauf von Produkten im Swisscom-Shop benutzt werden, aber auch als Teilzahlung der monatlichen Aborechnung. Damit ist aber bald Schluss: Am 13. März 2017 stellt die Swisscom den Verkauf aller Gutschein-Bons, inklusive den Online-Gutschein Codes ein.

«Eine Vorschichtsmassnahme»

Die Swisscom begründet ihren Entscheid mit Sicherheitsüberlegungen. Es sei eine interne Vorsichtsmassnahme, sagt Mediensprecherin Sabrina Hubacher: «Da mit der Swisscom- Rechnung auch Leistungen Dritter einkassiert werden, könnten Gutscheine im allerschlimmsten Fall für Geldwäscherei missbraucht werden.»

Mit den «Dritten» sind die Betreiber von kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummern für Beratungsdienste oder Spiele (z.b. 0900-Nummern) gemeint. Ein möglicher Missbrauch wäre: Herr X richtet bei der Swisscom eine kostenpflichtige 0900-Nummer ein. Dann kauft er für tausende Franken Swisscom Bons und ruft nun auf seine eigene 0900-Nummer an. Die Rechnung begleicht er mit Swisscom-Bons.

Auf diese Weise bliebe das Geld bei Herr X, aber einmal durch den Kreislauf gejagt ist es «gewaschen» und für Strafverfolgungsbehörden nicht mehr so einfach erkennbar.

Retour gegen Bargeld

Ab 13. März 2017 wird man deshalb die Swisscom-Bons nicht mehr für die Aborechnung verwenden dürfen, sondern nur noch als Zahlungsmittel im Online-Shop und den Swisscom Shops.

Die Rechtsexpertin des Konsumentenmagazins «Espresso», Gabriela Baumgartner, kritisiert diese Praxis: «Das geht nicht. Die Swisscom kann die Regeln nicht während des Spiels ändern. Schliesslich wurden die Bons mit dem Versprechen verkauft, dass sie auch für die Bezahlung der Aborechnungen verwendet werden können.»

Auch der Swisscom selbst war es offensichtlich nicht so wohl mit ihrer Absicht. Nach interner Beratung teilte sie «Espresso» mit, dass ab 13.3.2017 bei Gutscheinen bis 100 Franken zusätzliche eine Erstattung gegen Bargeld im Swisscom-Shop möglich sei.

Aborechnung – jetzt einlösen

Beim Ausstiegs-Entscheid der Swisscom könnte auch eine Rolle gespielt haben, dass die Bons nie besonders beliebt waren. Das bestätigt ein Blick auf Foren im Internet. Kunden kritisieren dort die Handhabung als altmodisch und rückständig. So muss beim Kauf von Produkten über den Online-Shop, der Wert des Bons höher sein als der Bestellwert! Es ist nicht möglich, zwei Zahlungsarten zu kombinieren. Das bedeutet, dass der Kunde entweder alles oder nichts mit Bons zahlen muss.

Das müssen Sie über die Swisscom Bons wissen:

  • Bon-Einlösung für eine Swisscom-Rechnung ist ab 13. März 2017 nicht mehr möglich.
  • Bon einlösen: Anruf auf Telefonnummer auf Rückseite des Bons (0800 010 742) oder im Kundencenter unter «Rechnungen & Kosten / Zustellungs- & Zahlunsart»
  • Ab 13.3.17 können Bons nur noch im Online-Shop und Swisscom-Shops eingelöst werden. Auf Wunsch wird der Wert des Bons dann auch bar erstattet (Swisscom Shop).
  • Gutscheine in den Haushalten bleiben bis Dezember 2026 gültig.

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