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Konsum Transparenz in immer mehr Kantonen

Als einer der letzten Kantone führt Graubünden am 1. November das Öffentlichkeitsprinzip ein. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger Einblick in amtliche Dokumente. Die Schweiz sei damit auf gutem Weg, sagt die Plattform «Öffentlichkeitsgesetz.ch». Bei der Umsetzung hapere es zum Teil aber noch.

Ab dem 1. November können auch Bündnerinnen und Bündner Einblick in amtliche Dokumente verlangen. Damit geht der Kanton Graubünden als einer der letzten Kantone zum Öffentlichkeitsprinzip über in der Verwaltung. Das Geheimhaltungsprinzip gilt somit nur noch in den Kantonen Glarus, Thurgau, Luzern und Appenzell Innerrhoden.

Martin Stoll, Geschäftsführer der Plattform «Öffentlichkeitsgesetz.ch» sieht die Schweiz damit auf gutem Weg. Bei der Umsetzung der einzelnen Gesetze hapere es aber zum Teil: «Einzelne Verwaltungen versuchen beispielsweise mit hohen Gebühren den Antragsteller auszuhebeln – oder man verweist auf den Rechtsweg, was mit grossem Aufwand verbunden ist.»

Ganz so vorbildlich wie nordische Länder oder die USA sei die Schweiz somit noch nicht. Dor werde sehr «professionell und cool» mit diesem Bürgerrecht umgegangen.

Blick hinter die Kulissen

Das Öffentlichkeitsprinzip ermöglicht es Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsentscheiden Einsicht in die amtlichen Dokumente zu verlangen. Es geht dabei in erster Linie darum, die Entscheide von Verwaltungen nachvollziehen zu können.

Martin Stoll erklärt das am Beispiel eines Strommasts, der aufgestellt werden soll: «Stellen Sie sich vor, Sie sind mit diesem Vorhaben der Elektrizitätswerke nicht einverstanden.» In so einem Fall könne man mit einem Gesuch Zugang zu jenen Dokumenten verlangen, die zu diesem Entscheid geführt hätten. «Das können auch E-Mails, interne Notizen oder Messdaten sein.»

Verweigern können Verwaltungen die Herausgabe von solchen Dokumenten nur unter bestimmten Voraussetzungen. «Etwa, wenn dadurch die innere Sicherheit gefährdet wäre.»

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