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Strassenverkehr: Muss ich wirklich zum Verkehrspsychologen?

Es ist ein offenes Geheimnis: Die Strassenverkehrsämter haben ihre Praxis in den letzten Jahren massiv verschärft. Sie bieten teilweise sogar Verkehrsteilnehmer zum Fahreignungstest auf, die im Strassenverkehr bisher völlig unbescholten waren. 

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Ob und wie man sich gegen einen Termin beim Verkehrspsychologen wehrt, sagt Beobachter-Experte Simon-Xavier Keller.

Die wichtigsten drei Punkte zum Thema:

  • Die Anordnung einer Fahreignungsabklärung und der in der Regel mit einhergehende vorsorgliche Sicherungsentzug sind erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Aus diesem Grund müssen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung bestehen, damit das Strassenverkehrsamt eine Fahreignungsabklärung anordnen kann. Um derartige Zweifel anzunehmen, benötigt es konkrete Anhaltspunkte (z.B. eine spezielle Krankheit oder ein Alkoholproblem).
  • Die Strassenverkehrsämter veranlassen heutzutage eher mal vorschnell eine Überprüfung um auf Nummer sicher zu gehen. In einigen Fällen haben deshalb die Gerichte die Strassenverkehrsämter zurück gepfiffen. Der einmalige oder gelegentliche Konsum von Cannabis, der in keinerlei Zusammenhang mit dem Strassenverkehr steht, rechtfertigt grundsätzlich noch keine Fahreignungsabklärung.
  • Wird man zu einer Fahreignungsabklärung bei einem Verkehrsmediziner oder -Psychologen aufgeboten, sollte man diesen Entscheid von einem Anwalt auf seine Rechtmässigkeit überprüfen lassen.

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