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In der Schweiz soll man das Geschlecht des ungeborenen auch in Zukunft nicht wählen können, findet der Bundesrat.
Symbolbild Reuters
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Was soll bei genetischen Untersuchungen erlaubt sein?

Lieber einen Buben als ein Mädchen - das darf kein Grund für eine Abtreibung sein. Darum will der Bundesrat Tests zur Bestimmung des Geschlechts eines ungeborenen Kindes erst ab der 12. Schwangerschaftswoche erlauben. Er möchte aber auch vielen Forderungen der modernen Medizin nachkommen.

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