Zum Inhalt springen

Header

Audio
Was bedeutet «Der Rechtsweg ist ausgeschlossen»?
Aus Espresso vom 27.04.2015. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 54 Sekunden.
Inhalt

«Espresso Aha!» Was bedeutet «Der Rechtsweg ist ausgeschlossen»?

Bei Wettbewerben und Verlosungen steht er immer ganz unten, im Kleingedruckten. Meist winzig klein geschrieben. Der Satz: «Der Rechtsweg ist ausgeschlossen». Doch was heisst das eigentlich genau? «Espresso Aha!» hat die Antwort.

Traumautos werden uns versprochen, Ferien auf einem Luxusdampfer oder Bargeld. «Mitmachen und gewinnen!» steht gross geschrieben. Aber weiter unten kommt dann das Kleingedruckte. Dort heisst es: «Der Rechtsweg ist ausgeschlossen».

Richter würde den Kopf schütteln

Will heissen: Rückt ein Veranstalter später den Preis nicht heraus, so kann der glückliche Gewinner nichts tun ausser reklamieren und insistieren. Er kann aber nicht vor Gericht und auf seinem Preis beharren. Das der Rechtsweg ausgeschlossen ist, bedeutet: Ein Gericht würde eine Klage abweisen. Oder auf juristisch: Eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung ist nicht möglich.

Bei Swisslos geht niemand leer aus

Diesen Satz auf jedem Wettbewerb hinzuschreiben wäre aber gar nicht nötig. Denn dass aus Spiel und Wette keine Forderungen entstehen, steht schon so im Gesetz. Genauer im Artikel 513 des Obligationenrechts.

Mit einer Ausnahme allerdings: Bei behördlich genehmigten Lotterien wie zum Beispiel bei Swisslos oder Lotterie Romande geht niemand leer aus. Wer dort gewinnt, bekommt sein Geld. Auch das steht so im Gesetz. Im Artikel 515a: «Aus Glücksspielen in Spielbanken entstehen klagbare Forderungen, sofern die Spielbank von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.»

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen
«Espresso Aha!»

Jeden Montag beantwortet «Espresso» in der Rubrik «Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Stellen Sie sie!

Meistgelesene Artikel