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Bärenstark AG: Schlechte Leistung und unfaire Methoden
Aus Espresso vom 18.06.2015. Bild: Colourbox
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Multimedia Bärenstark AG: Schlechte Leistung und unfaire Methoden

Und plötzlich ist man nicht mehr Herr über seine eigene Internetseite: Der Webdesigner Bärenstark AG verspricht viel und liefert wenig. Die Firma sperrt die Internetseite eines Kunden und lässt sich sogar als Inhaber des Domainnamens eintragen. Der Experte sagt: «So geht das nicht!»

Larissa Rebetez führt seit sieben Jahren ein Kosmetikgeschäft in Basel. Zu diesem Geschäft gehört auch die Internetseite larissaspa.ch. Eine einfache Seite zwar, aber sie funktionierte immer. Bis die Firma Bärenstark AG auftauchte.

Was die Webdesign-Firma versprach, klang vielversprechend: Man werde Frau Rebetez‘ Internetseite optimieren, die Texte professionell und verkaufspsychologisch gestalten, die Bilder verbessern und dafür sorgen, dass larissaspa.ch bei Google zu den Top-Suchresultaten gehöre. Larissa Rebetez und ihr Mann fanden Gefallen an diesem Angebot und unterschrieben einen Dreijahresvertrag für rund 18‘000 Franken.

Nichts, als eine Verschlimmbesserung

Bald tat sich etwas auf larissaspa.ch. Von einer Optimierung konnte allerdings keine Rede sein: «Überhaupt nicht!», erzählt Larissa Rebetez, «zuerst war die Internetseite nicht mehr abrufbar, und erst nach unzähligen Anrufen wurde sie nach fünf Monaten wieder aufgeschaltet. Was ich dann gesehen habe, war eine grosse Enttäuschung.» Auf der Webseite wurde nämlich praktisch nichts geändert. Und was geändert wurde, überzeugte nicht: Die Texte waren gespickt mit Schreibfehlern, die Bilder verpixelt, der E-Mail-Button funktionierte nicht. Der Kosmetiksalon war per E-Mail nicht mehr erreichbar. Dann war seitens Bärenstark sogar Funktstille – für ganze zwei Monate.

Die Rebetez‘ hatten genug. 18‘000 Franken für so etwas? Da sie nicht die vereinbarte Leistung erhielten, bezahlten sie die nächste Rechnung nicht. Und prompt tauchte Bärenstark wieder aus der Versenkung auf – und fuhr die Krallen aus: Kurzerhand nahmen sie die Internetseite larissaspa.ch vom Netz. Der Kosmetiksalon war aus der digitalen Welt verschwunden. Schlecht fürs Geschäft, sagt Frau Rebetez: «Das bedeutet für mich Umsatz- und Imageverlust. Ich gewinne keine neuen Kunden, stehe gegenüber der Konkurrenz schlecht da, und sogar meine Stammkunden können mich nicht mehr per Internet erreichen.»

Seite darf nicht als Druckmittel benutzt werden

Auf Anfrage von «Espresso», dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, bestätigt Bärenstark, dass die Seite gesperrt wurde. Per Mail schreibt die Firma, man werde sie wieder aufschalten, sobald die Rebetez‘ ihre Rechnung bezahlten. Natürlich hat ein Webdesigner die technischen Möglichkeiten, eine Seite zu sperren. Das Vorgehen ist allerdings sehr aussergewöhnlich, findet David Vasella, Experte für IT und Datenschutz: «Das darf ein Webdesigner natürlich nicht tun. Er hat kein Retentionsrecht an einer Seite und darf eine Sperrung auch nicht als Druckmittel einsetzen.» Bezahle ein Kunde nicht, müsse man anders vorgehen.

Nun könnte man ja annehmen, dass die Rebetez‘ als Inhaber des Domainnamens die Seite beim Webhoster wieder aufschalten lassen können. Weit gefehlt: Bärenstark liess sich nämlich klammheimlich als neuer Inhaber von larissaspa.ch eintragen. Möglich war das, weil Domainnamen-Inhaberschaften regelmässig verlängert werden müssen. Passiert das nicht, ist der Name wieder frei auf dem Markt und ein anderer kann ihn sich krallen. Und genau das machte Bärenstark. Am gleichen Tag, als die Rechte für den Namen ausliefen.

Zwar kann Bärenstark grundsätzlich einen abgelaufenen Domainnamen übernehmen, aber das sei definitiv nicht die feine Art, sagt David Vasella: «Es ist extrem unschön, wenn sich ein Webdesigner, der ja eine vertragliche Vereinbarung mit seinem Kunden hat, einfach dessen Domain verschafft. Zudem dürfte das auch gegen den Vertrag verstossen, den Bärenstark mit dem Kunden hat.»

Es bleibt der Weg vor Gericht

Der Webdesigner wäscht seine Hände in Unschuld und schreibt «Espresso», er hätte mit diesem Halterwechsel nichts zu tun: «Wir können nur davon ausgehen, dass diese Änderung seitens Larissa Spa vorgenommen wurde.» Das stimmt nicht. «Espresso» liegt die Bestätigung vor, dass Bärenstark sich als neuer Inhaber eintragen liess. Ausserdem sind der Redaktion weitere Kunden bekannt, die erstaunt feststellen mussten, dass sie nicht mehr Herr ihrer eigenen Seite sind.

Bärenstark schreibt weiter, man hätte überhaupt keinen Nutzen von einem solchen Wechsel. Doch auch das ist nicht richtig: Die Firma hat so ihre Kunden in der Hand und kann mit deren Seiten anstellen, was sie will. Wie im Fall von Larissa und Laurent Rebetez.

Für sie hält der David Vasella hält keine allzu rosigen Aussichten bereit. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass es sich bei diesem Vorgehen von Bärenstark um Nötigung handle. In einem solchen Fall könnte Strafanzeige erstattet werden. «Und sonst bleibt leider nur der Weg vor’s Gericht, und das ist aufwändig und teuer.»

Diese Mühe ersparen sich Larissa und Laurent Rebetez. Sie eröffnen nächstens eine andere Internetseite mit neuem Namen. Den Gang vor Gericht überlassen Sie der Firma Bärenstark AG. Mittlerweise hat diese nämlich eine Betreibung eingeleitet, und die Rebetez‘ haben umgehend Rechtsvorschlag erhoben. Somit liegt es an Bärenstark, vor Gericht zu beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Und das könnte schwierig werden.

Zusammenarbeit mit einem Webdesigner:

Die wichtigsten Tipps vom Experten David Vasella

Wählen Sie Ihren Vertragspartner sehr sorgfältig aus. Webdesigner ist kein geschützter Titel, deshalb sollte man vorher Referenzen einholen oder Bekannte nach deren Erfahrungen fragen.

Achten Sie darauf, dass klare Abmachungen und transparente Verträge vorliegen.
Beugen Sie Missbrauchspotenzial mit Logindaten vor. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, dass ein Webdesigner die Seite auf seiner eigenen Infrastruktur gestaltet und nach der Abnahme auf den Server des Kunden überträgt und alle Logindaten übergibt.

Die Handhabung der Logindaten sollte auf jeden Fall mit dem Webdesigner angesprochen werden. Macht seine Reaktion Sie stutzig, verzichten Sie lieber auf eine Zusammenarbeit.

Behalten Sie immer ein Backup Ihrer Daten.
Verlangt der Webdesigner Ihre Logindaten, fragen Sie ruhig nach, wofür er das genau braucht und lassen Sie es sich erklären.

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