2022 gab es in der Schweiz gemäss dem Schweizer Register der medizinischen Berufe 36 Ärztinnen und Ärzte, die mit einem Berufsverbot belegt waren. Ein Drittel von ihnen hatte trotzdem einen Weg gefunden, weiter zu praktizieren. Im Februar 2025 wurden in La Chaux-de-Fonds zwei Ärzte verurteilt, die ohne gültiges Diplom ihren Beruf ausgeübt hatten.
«Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass es Lücken gibt», kritisiert Baptiste Hurni, Ständerat aus Neuenburg und Vizepräsident der Schweizerischen Patientenorganisation, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). «Ein reglementierter Beruf funktioniert nur, wenn Sie Vertrauen in die Behörde haben, die für die Überwachung zuständig ist.»
Wo Ständerat Hurni Lücken sieht in der Reglementierung von Ärzten
Die Praxisbewilligungen werden von den Kantonsärzten erteilt. Einer von ihnen ist Alessandro Cassini, Kantonsarzt von Genf. Bevor er eine Empfehlung für die Praxisbewilligung erteile, müssten die Fachleute eine Reihe von Dokumenten einreichen, betont er. Unter anderem brauche es eine Erklärung über das gute Verhalten des Arztes und einen Strafregisterauszug. Wenn etwas nicht stimme, werde nachgeforscht. Eventuell werde die Person sogar vorgeladen.
Schwierige Umsetzung im Alltag
Nicht ausgeschlossen ist aber, dass gegen einen Arzt oder eine Ärztin in einem Kanton eine Sperre verhängt wird, und er oder sie in einem anderen Kanton trotzdem weiter praktiziert. «Das ist inakzeptabel», empört sich Michel Matter, Präsident der Vereinigung der Ärzte im Kanton Genf. Es sei nicht so, dass die Behörden verschiedener Kantone nicht miteinander sprächen. «Aber es kann mehrere Verfahren geben, bis zum Bundesgericht», sagt Matter. Und er zieht den Schluss: «Man muss das Gesetz ändern.»
Selbst wenn die Bewilligung nicht erteilt wird oder wenn sie entzogen wird, ist die Durchsetzung des Verbots komplex. «Wie wollen Sie das machen?», fragt Dominique Bünzli von der kantonalen Ärztegesellschaft Neuenburg. «Wenn ich morgen mein Praxisrecht verliere und am Montag Konsultationen durchführe, wie soll das jemand merken? Man müsste vor jede Praxis einen Polizisten stellen.»
Das System beruht auf Treu und Glauben. «Man geht davon aus, dass die Person den Entscheid respektiert», ergänzt Bünzli. «Es ist wie beim Auto. Wenn einem der Führerschein entzogen wird, fährt man in der Regel nicht mehr. Aber es gibt dennoch gewisse Personen, die weiterfahren, bis sie erwischt werden.»
Onlineregister hilft nicht immer
Seit acht Jahren können Patientinnen und Patienten über ein vom Bundesamt für Gesundheit geschaffenes Onlineregister überprüfen, ob eine Person eine Praxisbewilligung hat.
Das Instrument hilft jedoch nicht immer. Nicht alle Ärztinnen oder Ärzte ohne Bewilligung sind zwingend schlechte Praktizierende. «Das kann typischerweise ein Arzt in Ausbildung sein oder eine Ärztin, deren Diplom noch nicht anerkannt ist», präzisiert Baptiste Hurni. Das Register gibt den Grund für das Fehlen der Bewilligung nicht an. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz.
Die Europäische Union verfügt über ihr eigenes Überwachungsinstrument: das Binnenmarkt-Informationssystem. Dieses ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Informationen über den Entzug von Praxisbewilligungen auszutauschen. Die Schweiz hat keinen Zugang dazu.