Das EDA fordert von den Beteiligten die Erstattung der Kosten für konsularischen Schutz und Notfallleistungen. Die Beträge liegen zwischen 300 und 1047 Franken. Betroffen sind 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion «Waves of Freedom» sowie eine weitere Person der Initiative «Thousand Madleens to Gaza».
Interview mit Gaza-Aktivist Sébastien Dubugnon (dt. Untertitel)
Nach Angaben des EDA spiegelt die Höhe der Beträge den Aufwand für den konsularischen Schutz wider: Interventionen bei israelischen Behörden, kürzere oder längere Gefängnisbesuche sowie die Unterstützung und Verfügbarkeit bei der Rückkehr in die Schweiz.
Eine Rechnung, die für Unverständnis sorgt
Sébastien Dubugnon gehörte zu der Gruppe, die in die Türkei abgeschoben wurde. Die Flugtickets für die Rückreise bezahlte die Türkei, nicht die Schweiz. Trotzdem beläuft sich seine Rechnung für Verwaltungsgebühren auf 300 Franken. Für ihn sei das nicht nachvollziehbar, da die Schweiz seiner Meinung nach keine Hilfe geleistet hat.
Am Mittwoch erklärte er gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS), dass die einzige konsularische Unterstützung ein zehnminütiger Besuch im Gefängnis gewesen sei.
«Wir haben einen Konsulatsvertreter gesehen, der nach sehr kurzer Zeit buchstäblich hinausgeworfen wurde, ohne auch nur die Hälfte von uns überhaupt zu treffen. Und er sagte uns, dass er uns auch nicht helfen könne», betont Dubugnon.
Mitglieder wollen Einspruch einlegen
Er ist der Ansicht, dass die geforderten 300 Franken keine tatsächliche Hilfe widerspiegeln, und fragt sich, warum keine genaue Abrechnung vorliegt. Für ihn kommt seine Erfahrung in der Türkei einer «völligen Vernachlässigung» durch den Bund gleich.
Die Mitglieder der Flottille haben 30 Tage Zeit, um ihre Rechnungen zu begleichen, kündigten jedoch an, dass sie Einspruch einlegen werden.