Das Gesuch zur Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts hat der Anwalt des Vaters, Garen Ucari, am Montag eingereicht. Am vergangenen Freitag hatte er bereits gefordert, dass alle derzeit beteiligten Walliser Staatsanwälte in den Ausstand treten.
Ucari begründete das mit der «Existenz einer noch nie dagewesenen Zahl schwerwiegender Versäumnisse und schwerwiegender Fehler (...), die mit den Anforderungen eines fairen Verfahrens (...) in einem Dossier von solchem Ausmass und solcher Sensibilität unvereinbar» seien.
Das Ausstandsgesuch wird vom Kantonsgericht behandelt, sobald die fünf im Dossier ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dazu Stellung genommen haben.
«Mangel an Gelassenheit»
Unabhängig von der Entscheidung des Kantonsgerichts bringt der Familienvater über seinen Anwalt seine Ansicht zum Ausdruck, dass «die Versäumnisse und Fehler» der Staatsanwaltschaft «als Beeinträchtigung der Justiz als Institution wahrgenommen werden und heftige Reaktionen ausgelöst haben, die mit der Gelassenheit, mit der ein Verfahren geführt werden muss, und dem Vertrauen, das ihm entgegengebracht werden muss, unvereinbar» seien.
Für ihn «scheint nur eine Ernennung eines oder mehrerer ausserordentlicher Staatsanwälte ausserhalb des Kantons Wallis nunmehr geeignet zu sein, diese Situation zu beheben».
Ein Antrag wurde bereits abgelehnt
Während über das Ausstandsgesuch das Kantonsgericht entscheiden wird, muss der Antrag auf Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts vom Büro der Staatsanwaltschaft beurteilt werden.
Das Büro der Staatsanwaltschaft gehörten allerdings die Generalstaatsanwältin und die stellvertretende Generalstaatsanwältin an, zwei Magistratinnen, die zum Drama von Crans-Montana ermitteln.
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Der Anwalt des Familienvaters fordert darum in seinem Schreiben, dass sie nicht am Entscheid über den Antrag auf Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts beteiligt sein dürfen, sondern diesen Entscheid den anderen Mitgliedern des Büros der Staatsanwaltschaft überlassen sollen.
Es ist nicht der erste Antrag zur Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts. Die Rechtsanwältin Miriam Mazou hatte bereits einen solchen eingereicht. Er wurde vom Büro der Staatsanwaltschaft abgelehnt.