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Mobilfunkantenne in Freiburg Swisscom «vergisst», Bewilligung für 5G-Antenne zu beantragen

Im Kanton Freiburg hat die Swisscom eine Mobilfunkantenne aufgerüstet, ohne zuvor eine Bewilligung einzuholen. Ist es ein Einzelfall oder hat das System?

Ein Hörer des Westschweizer Radios und Fernsehens (RTS) bemerkte Arbeiten an einer Mobilfunkantenne im Kanton Freiburg. Offenbar wurden neue Sender installiert.

Der Hörer wendet sich an das Amt für Umwelt des Kantons. Die Behörde ist für die Überwachung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung zuständig, ebenso für die technischen Vorabklärungen bei Baubewilligungsgesuchen. Diese sind für jede neue Antenne oder technische Änderung obligatorisch.

Zwei Personen auf einem Funkmast vor einem Himmel mit Wolken.
Legende: Wann braucht es für Arbeiten an einer Mobilfunkantenne eine Bewilligung? Darüber sind sich die Betreiber der Antennen und ihre Kritiker nicht einig. KEYSTONE/Peter Klaunzer

Das Ergebnis: An der Antenne wurde eine nicht genehmigte Änderung vorgenommen. Die Swisscom hatte dafür keine Bewilligung beantragt. Die Freiburger Behörde forderte den Betreiber auf, sich an die Vorschriften und an die Strahlungsgrenzwerte zu halten.

Auf Anfrage von RTS erklärte die Swisscom, es handle sich «um einen menschlichen Fehler». Das komme sehr selten vor. In solchen Fällen setze man «alles daran, die Situation schnellstmöglich zu bereinigen».

Ein «aussergewöhnlicher» Fall

Das Freiburger Amt für Umwelt ergriff keine weiteren Massnahmen gegen die Antenne. Diese könne weiter betrieben werden, da die Strahlungsgrenzwerte eingehalten würden. Die Behörde bezeichnet diese Art von Fällen als «aussergewöhnlich» und betont, dass sich solches «in den letzten zwei Jahren an keinem anderen Ort im Kanton» ereignet habe.

Ein- bis zweimal pro Jahr überprüft das Amt die Einhaltung der Emissionsnormen und stützt sich dabei auf Daten, die von den Betreibern selbst geliefert werden.

Nationalrat Raphaël Mahaim (Grüne) kritisiert die Swisscom:

Nach Ansicht von Raphaël Mahaim, Nationalrat der Grünen aus dem Kanton Waadt und Rechtsanwalt, ist dies hingegen kein Einzelfall. Er hat mehrere Fälle begleitet, in denen Personen gegen die Errichtung von 5G-Antennen Widerstand leisteten.

«Das ist etwas, das ich in meiner Praxis in verschiedenen Formen sehen konnte», berichtet Mahaim. «Das Bundesgericht hat es jedoch bestätigt: Wenn man die Strahlungsleistung ändert, muss man erneut ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen.»

Gegner zweifeln am «guten Glauben»

Im Jahr 2022 ertappte im Kanton Neuenburg eine Anwohnerin die Swisscom bei der Installation einer 5G-Antenne zu einem Zeitpunkt, als noch ein Einspruch hängig war. Laut der Zeitung «Tribune de Genève» sprach der Betreiber auch damals von einem Fehler. Später demontierte er die Anlage auf Verlangen der Behörden.

«Wenn eine Anlage unrechtmässig errichtet wurde, gibt es eine Prüfung», erläutert Mahaim. Da gehe es um die Verhältnismässigkeit. Die Behörde prüfe, ob sie die Arbeiten blockieren, die Demontage der Anlage verlangen oder den Weiterbetrieb akzeptieren soll unter der Bedingung, dass die Vorschriften nachträglich eingehalten werden.

«Ich bedaure, dass die Swisscom bei dieser Art von Praktiken systematisch auf guten Glauben plädiert», sagt der grüne Nationalrat. «Ich habe festgestellt, dass man immer wieder die Grenzen auslotet. Es handelt sich um Fachleute, die mit diesen Verfahren vertraut sind. Man kann nicht sagen: ‹Ich wusste es nicht, es ist ein Fehler.›»

Dieser Fall ereignet sich zu einem Zeitpunkt, da der rechtliche Rahmen gelockert werden könnte. Eine Revision der Regeln für Mobilfunkantennen befindet sich derzeit auf Bundesebene in der Vernehmlassung. Kritikerinnen und Kritiker von Mobilfunkantennen befürchten, dass dadurch die Einspruchsrechte geschwächt werden könnten.

RTS, On en parle, 4.6.2026, 8:35 Uhr

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