- Vergewaltigungsopfer, die während der Tat betäubt waren, werden in der Schweiz nicht wie andere entschädigt.
- Die Unfallversicherung, die solche Fälle abdeckt, schliesst Taten aus, bei denen das Opfer bewusstlos war.
- Wegen des Falls Pélicot in Frankreich will der Bundesrat die Kostenübernahme vereinheitlichen und hat einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorgelegt.
- Es geht etwa um Taggelder oder die Erstattung medizinischer Untersuchungen.
Der Fall der Französin Gisèle Pélicot, die von ihrem Ehemann über Jahre immer wieder unter Drogen gesetzt und von Dutzenden Männern vergewaltigt wurde, hat eine erstaunliche Lücke im Schweizer Gesetz ans Licht gebracht.
Hätte Pélicot die Übergriffe in der Schweiz erlitten, wären diese gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht als solche anerkannt worden. «Jedes Jahr gibt es Dutzende Fälle, die von der Polizei als Übergriffe anerkannt werden, aber nicht vom UVG abgedeckt sind», sagt die grüne Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS).
«Schockierend und inakzeptabel»: Léonore Porchet im Interview
Die Begründung: Die Opfer hätten nicht genug gelitten oder könnten sich nicht genug an die erlittene Vergewaltigung erinnern, um von Entschädigungen und Unterstützung gemäss UVG zu profitieren. «Das ist wirklich schockierend, das ist inakzeptabel», sagt Porchet. Sie hat vor einem Jahr eine Interpellation zum Thema eingereicht.
Es geht dabei unter anderem um die Substanz GHB, auch bekannt als K.-o.-Tropfen. GHB wird von Tätern oft verwendet, um ihre Opfer zu betäuben und gefügig zu machen. Der Bundesrat schätzt, dass dank der Gesetzesänderung, die er jetzt vorschlägt, jährlich zwischen 40 und 150 zusätzliche Fälle von sexuellen Übergriffen anerkannt werden.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass alle gesundheitlichen Folgen eines sexuellen Übergriffs juristisch als Unfall anerkannt werden. Sie müssten somit von der Unfallversicherung übernommen werden, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war.
Die Vernehmlassung zur Reform läuft bis zum 27. Juni. Auch das Parlament muss sich zur Vorlage noch äussern.