Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Recht auf Löschung Medizinische Vergessenheit: Die Debatte verschärft sich

In der Schweiz müssen Versicherte auch lange zurückliegende Krankheiten angeben, wenn sie eine Krankenzusatz‑, Erwerbsausfall‑ oder Lebensversicherung abschliessen wollen. Nun beginnt eine politische Debatte über ein mögliches Recht auf medizinisches Vergessen.

Wer in der Schweiz eine Erwerbsausfall- oder Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abschliessen will, muss einen Fragebogen ausfüllen. Und unter Umständen seine ganze Krankheitsgeschichte offenlegen, auch Dinge, die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen.

Ein Recht auf Vergessen, wie es andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz in diesem Bereich nicht. Das würde bedeuten, dass man eine Krankheit oder einen Unfall nach einer bestimmten Frist nicht mehr angeben muss.

«Wenn diese Menschen keine Zusatzversicherung haben, fragen sie sich, ob sie sich überhaupt versichern können. Aber aufgrund ihrer früheren Krebserkrankung können sie oft keine abschliessen», erklärt Yves Hochuli, stellvertretender Direktor und Jurist der Krebsliga Waadt, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS.

Entscheide der Versicherer fallen unterschiedlich aus

Versicherer reagieren unterschiedlich. Ein Antrag kann ohne Bedingungen angenommen werden, mit einer Zusatzprämie verbunden sein oder einen Vorbehalt für einen Rückfall enthalten. Versicherungen können Anträge auch komplett ablehnen.

Diskutieren Sie mit:

Mathilde (Name geändert) hat das erlebt. Die selbstständige Psychotherapeutin erkrankte vor fünfzehn Jahren mit 30 an Krebs und glaubte, diese Zeit liege hinter ihr. Am 10. Juli letzten Jahres erhielt sie jedoch erneut eine Krebsdiagnose – mit gesundheitlichen und finanziellen Folgen.

«Ich hatte einen Erwerbsausfall. Nach der Operation am 5. August konnte ich drei Monate lang nur halbtags arbeiten. Da ich keine Erwerbsausfallversicherung hatte, musste ich auf meine Ersparnisse zurückgreifen», erzählt sie.

Hand mit Infusion auf Krankenhausbett.
Legende: Wer seine Krankenzusatzversicherung wechseln oder eine Lebens‑ oder Erwerbsausfallversicherung abschliessen möchte, muss einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Gefragt wird nach Medikamenten, Operationen oder Röntgenaufnahmen. Getty Images/witthaya_prasongsin;

Während der Chemotherapie arbeitete sie manchmal weiter – trotz extremer Müdigkeit. «Ich finde das schlimm. 15 Jahre nach der ersten Erkrankung habe ich nicht die gleichen Chancen wie andere Selbstständige. Ich fühle mich diskriminiert.»

Die Sorge bleibe: «Man muss etwa zwei Jahre warten, um sicher zu sein, dass die Chemo gewirkt hat.» Wenn vorher etwas passiere, drohe erneut ein Verdienstausfall – «und möglicherweise die Infragestellung meiner selbstständigen Tätigkeit».

Andere europäische Länder sind weiter

In mehreren europäischen Staaten ist die Situation anders. «Etwa zehn Länder der Europäischen Union sehen in ihrer Gesetzgebung ein Recht auf Vergessenwerden (Löschung) vor, darunter Frankreich, Spanien, Italien und Belgien», sagt Yves Hochuli.

Dort sei der Zugang zu Versicherungen einfacher, weil nach einer bestimmten Frist keine Angabe mehr nötig ist. Oder Institutionen dürfen die frühere Erkrankung nicht mehr berücksichtigen. «Die Schweiz hinkt hinterher», so Hochuli.

Das Thema erreicht das Bundeshaus

Am 18. Dezember reichte der Walliser Nationalrat Benjamin Roduit eine Motion ein. Diese will die Pflicht zur Offenlegung medizinischer Daten beim Abschluss einer Taggeldversicherung auf fünf Jahre begrenzen.

Der Schweizerische Versicherungsverband lehnt das ab. Er verweist auf risikobasierte Tarife und warnt, ein striktes Recht auf Vergessenwerden könnte die Prämien erhöhen – zulasten aller Versicherten, besonders jener mit niedrigem Einkommen.

Die Debatte hat gerade erst begonnen. Der Bundesrat muss bis Anfang März auf diese Motion reagieren.

RTS La matinale, 21.1.2026, 7:18 Uhr;liea

Meistgelesene Artikel