Die israelitische Gemeinschaft von Freiburg wird auch weiterhin ihre Verstorbenen ohne zeitliche Begrenzung auf dem Friedhof St. Leonhard gleich neben der Eishalle bestatten können. Die 160 historischen Gräber auf diesem Teil des örtlichen Friedhofs erhalten auch weiterhin eine Ausnahmeregelung und eine Garantie auf die ewige Ruhe – wie es der jüdische Glaube vorschreibt.
Claude Nordmann, Präsident der Gemeinschaft, zeigt sich gegenüber dem Radio und Fernsehen der Westschweiz (RTS) erleichtert: «Die letzten zwei Jahre waren ziemlich schmerzhaft. Ich bin froh, dass ich nun zu etwas anderem übergehen kann.»
Zwei Jahre kämpfte Nordmann dafür, die vor hundert Jahren erhaltenen Rechte zu bewahren, die es der jüdischen Gemeinschaft ermöglichen, die Gräber ihrer Vorfahren «ad vitam æternam», also in alle Ewigkeit, ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.
«Das Risiko bestand darin, dass unsere Gräber nicht mehr auf ewig gewesen wären, wie es unsere Religion verlangt», erläutert Nordmann. «Für eine kleine Gemeinschaft wie die unsere hätte das bei 160 Gräbern Kosten von 400'000 Franken alle 20 Jahre bedeutet.»
Künftig keine Ausnahmen mehr
Vor zwei Jahren wollte die Stadt das Reglement so anpassen, dass diese Ausnahme beendet worden wäre und für alle Verstorbenen die gleichen Regeln gegolten hätten. Damit wäre eine Jahrzehnte alte Vereinbarung hinfällig geworden, die für den jüdischen Sektor des 1912 geschaffenen Friedhofs galt: Nämlich dass die ewige Totenruhe an diesem Ort garantiert war – und das ohne Abgaben an die Gemeinde.
Nun lenkte die Stadt ein. «Uns ging es vor allem um die Achtung des Gedenkens, des historischen Aspekts, da eine der ersten Vereinbarungen zwischen unserer Stadt und der israelitischen Gemeinschaft aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg stammte. Der Gemeinderat wollte diesen historischen Aspekt berücksichtigen», erklärt Stadtammann Elias Moussa.
Was es aber nicht geben wird, ist eine Ausnahmeregelung für neue Bestattungen ausserhalb des historischen Friedhofsteils. Neue jüdische Gräber, die künftig ausgehoben werden, müssen also denselben Regeln folgen wie andere Gräber auch.