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Gemeindeammann abgesetzt
Aus Schweiz aktuell vom 16.12.2016.
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Fall Dubler Aargauer Regierung setzt Gemeindeammann von Wohlen ab

Die Ära Dubler nimmt ein abruptes Ende. Der Aargauer Regierungsrat hat das Administrativ-Verfahren abgeschlossen und setzt den umstrittenen Wohler Gemeindeammann ab. Vor rund einem Jahr hatte sie ihn bereits suspendiert. Die Verurteilung wegen Betrugs ist aktuell beim Bundesgericht hängig.

Das juristische Verfahren gegen Walter Dubler ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem entlässt die Kantonsregierung den parteilosen Wohler Gemeindeammann nun also aus seinem Dienst.

Die Begründung der Regierung:

  • Es bestehe keine Vertrauensbasis mehr für die Zusammenarbeit von Dubler mit dem Gemeinderatskollegium und der Gemeindeverwaltung.
  • Eine Rückkehr ins Amt könne das Funktionieren von Rat und Verwaltung in Wohlen gefährden.
  • Die Regierung habe insbesondere einem Schreiben des Wohler Gemeinderates vom November 2015 grosses Gewicht beigemessen. Darin habe der Gemeinderat das adäquate Funktionieren unter Dubler in Zukunft als unrealistisch beschrieben.
  • Die Regierung sieht eingeleitete Reformbemühungen in Wohlen gefährdet, sollte Dubler in sein Amt zurückkehren.
  • Die administrative Untersuchung sowie zwei Aufsichtsanzeigen hätten gezeigt, dass die vorgeworfenen Punkte zutreffen würden.
  • Die Untersuchung habe gezeigt, dass sich Dubler als Gemeindeammann mehrfach Pflichtverletzungen habe zuschulden lassen kommen. So habe er gegen die Herausgabepflicht, die Treuepflicht, die Interessenswahrungspflicht sowie die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen.
  • Walter Dubler habe zudem wenig Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt und teils versucht, die Verantwortung abzuschieben.
  • Die Regierung komme aufgrund der Sachverhalte unabhängig vom Ausgehen des Strafverfahrens zum Schluss, dass eine disziplinarische Entlassung gemäss dem Gemeindegesetz angebracht sei.
  • Der Entscheid der Regierung tritt per 1. März 2017 in Kraft.
  • Einer möglichen Beschwerde vor Verwaltungsgericht entzieht der Regierungsrat vorsorglich die aufschiebende Wirkung.

Die Entlassung eines Gemeinderatsmitgliedes durch die Regierung hat gemäss Frau Landammann Susanne Hochuli Seltenheitswert. Und eine Entlassung wegen Verfehlungen habe es noch gar nie gegeben.

Um die Jahrtausendwende gab es in Otmharsingen die Suspendierung eines Gemeinderatmitgliedes. Damals ging es um unberbrückbare Differenzen innerhalb des Gremiums. Der betroffene SVP-Politiker wurde später nicht wiedergewählt.

Die Vorgeschichte

Der Entscheid im Fall Dubler kommt nicht überraschend. Es gibt eine längere Vorgeschichte. 2015 war der Gemeindeammann von Wohlen in die Schlagzeilen geraten.

Es wurden Vorwürfe laut, Walter Dubler habe sich selber zu hohe Beträge an die Pensionskasse zahlen lassen. Zudem habe er Sitzungsgelder nicht wie vorgesehen an die Gemeindekasse abgegeben. Diese Vorwürfe aus der Gemeinde führten in der zweiten Jahreshälfte zu zwei Untersuchungen, eine durch den Kanton und eine durch die Justiz.

  • Im September 2015 leitete die Kantonsregierung eine Administrativ-Untersuchung zu den Vorgängen in Wohlen ein.
  • Im Oktober folgte die Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft. Diese warf Dubler ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrug vor.
  • Auf ein Gesuch des Wohler Gemeinderats folgte die Suspendierung durch die Kantonsregierung für die Dauer des Strafverfahrens.
  • Im März diesen Jahres stand der Parteilose Gemeindeammann dann vor Gericht. Das Bezirksgericht Zurzach, welches den Fall übernommen hatte, verurteilte Dubler wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse.
  • Das Obergericht verschärfte dieses Urteil im September.
  • Das Verfahren ist zur Zeit vor Bundesgericht hängig.

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