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Betrug mit vermissten Tieren Vorsicht Katzendiebe: Wie «Isi» sicher nach Hause fand

Vermisste Haustiere rufen Betrüger auf den Plan. So schützen Sie sich vor falschen Findern und angeblichen Besitzerinnen.

An einem nasskalten Sonntag schleicht «Isi» durch die Vorgärten der Genossenschaftssiedlung am Basler Stadtrand, überquert die verkehrsberuhigten Strässchen und wird am Abend noch einmal von Nachbarn in den umliegenden Schrebergärten gesichtet.

Dann bleibt das Kätzchen für zwei Tage verschollen. Die Suchaktionen der Katzenbesitzerin und ihrer kleinen Tochter bleiben erfolglos – bis «Isi» plötzlich wieder auftaucht, auf der Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale.

Schwarz-weisse Katze in Händen gehalten, Datum und Ort unten angegeben.
Legende: «Isi» wurde einen (grossen) Katzensprung von ihrem Zuhause aufgelesen. Mittels Anruf bei der Polizei, Tierarztbesuch, Onlinefundmeldungen: Die «Gastfamilie» setzte alle Hebel in Bewegung, um die Besitzerin ausfindig zu machen. ZVG/Schweizerische Tiermeldezentrale

Auf Euphorie folgt Verwunderung. Als die Besitzerin die angegebene Nummer anruft, wird sie kritisch befragt. Wie sich herausstellt, hat bereits eine andere Frau behauptet, das Kätzchen gehöre ihr. Und: Die wirkliche Besitzerin gibt an, dass «Isi» gechippt sei. Die Finderfamilie war jedoch bereits bei einem Tierarzt mit der Katze – dieser fand keinen Chip.

Die Verwirrung ist perfekt.

Schliesslich klärt ein Anruf bei «Isis'» Tierarzt alles auf. Er bestätigt, dass die Katze der Familie gehört und gechippt sei. Der Chip sei wohl verrutscht oder defekt.

Wenn eine Katze nicht gechippt ist, sollte man eindeutige Belege einfordern: Fotos, das Impfbüchlein, Tierarztrechnungen.
Autor: Bernadette Christen Geschäftsführerin Schweizerische Tiermeldezentrale

Der Fall zeigt: Bei vermissten Tieren empfiehlt sich genaues Hinschauen. So warnten Fedpol und die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) schon vor Jahren vor Betrugsversuchen.

«Besitzerin» kann keine Belege liefern

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Schwarz-weisse Katze liegt auf einem grauen Stuhl.
Legende: ZVG

Die angebliche Besitzerin reagierte auf eine Fundmeldung in einer Facebook-Gruppe für vermisste Haustiere. «Die Frau forderte uns auf, ihr die Katze zu übergeben. Aber ihre Auskünfte machten mich skeptisch», schildert die Tochter der Finderfamilie gegenüber SRF. «Sie erzählte, dass die Katze «Luna» heisst und sie sie erst vor wenigen Tagen von einem Bauernhof abgeholt hatte. Deswegen sei die Katze auch noch nicht gechippt und beim Tierarzt gewesen.»

Im Verlauf des Gesprächs wurden aus vier Tagen zwei Wochen, so die Studentin weiter. Dazu kamen weitere Widersprüche und fragwürdige Auskünfte. «Auch ein Bild der Katze konnte sie nicht liefern und die Angaben zum Aussehen stimmten auch nicht überein.» Schliesslich rückte die Anruferin von ihrer Geschichte ab, sprach von einer möglichen Verwechslung, bot aber an, die Katze gerne zu übernehmen.

«Dann habe ich das Telefonat beendet. Das Gespräch war auch der Grund dafür, dass ich bei der richtigen Besitzerin anfangs kritische Fragen gestellt habe», so die junge Frau. «Glücklicherweise hat sich dann aber schnell alles aufgeklärt.»

Bernadette Christen, Geschäftsführerin der STMZ, spricht von einem vorbildlichen Vorgehen der Finderfamilie bei der vermissten «Isi»: «Wenn eine Katze nicht gechippt ist, sollte man eindeutige Belege einfordern: Fotos, das Impfbüchlein, Tierarztrechnungen.»

Verlorene Katze, Suchplakat an einem Laternenpfahl.
Legende: Vermeintliche Belege können auch gefälscht werden. Die Dokumente sollte man also genau anschauen und im Zweifel in der angegebenen Tierarztpraxis anrufen oder vorstellig werden. Imago/Goffried Czepluch

Tierhaltenden empfiehlt Christen, eine Vermisstmeldung bei der STMZ aufzugeben. Das erleichtert im Zweifelsfall die Beweisführung und kann die Gefahr von Betrugsversuchen eindämmen.

Die STMZ kennt vereinzelte Fälle, in denen angebliche Besitzer versuchten, sich vermisste Haustiere anzueignen. Wie häufig das vorkommt, kann die Meldestelle aber nicht beziffern. «Wir erhalten generell wenig Rückmeldungen, was mit den Tieren passiert ist.»

Der letzte Strohhalm

Aber was bringt Menschen dazu, sich als Besitzer auszugeben? Christen kann nur spekulieren. Es müsse aber nicht zwingend böse Absicht dahinterstecken. «Manche Leute suchen über lange Zeit eine vermisste Katze und klammern sich an jeden Strohhalm. Sie wollen die Hoffnung nicht aufgeben.»

Person hält eine gestreifte Katze kuschelnd im Arm.
Legende: Schwarz, getigert, meins? Gerade bei Katzen ohne eindeutige Merkmale kann es zu Verwechslungen kommen, die die Suchenden nicht wahrhaben wollen. IMAGO/Bihlmayerfotografie

Auf Anfrage kann die Kantonspolizei Zürich «nicht ausschliessen, dass es in emotional belastenden Situationen zu Betrugsversuchen kommt. Konkrete Fallzahlen oder eine Häufung der Delikte liegen uns aber nicht vor».

Die Kapo Zürich empfiehlt, die Übergabe gefundener Tiere über offizielle Stellen wie Tierheime, Tiermeldestellen oder Tierärzte abzuwickeln.

Die falschen Finder

Bekannter sind den Strafverfolgungsbehörden Betrugsversuche durch falsche Finder. Also Menschen, die sich bei verzweifelten Besitzern melden und angeben, ihr Haustier gefunden zu haben. Verbunden mit finanziellen Forderungen, so etwa für Tierarzt- und Transportkosten.

Deborah Bätscher von der Stiftung für das Tier im Recht rät Tierhaltenden, «keine Überweisungen oder ähnliche Zahlungen zu leisten – vergleichbar mit anderen bekannten Betrugsmaschen».

Die Rechtslage beim «Katzendiebstahl»

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Ob und weswegen sich jemand wegen eines «Katzendiebstahls» strafbar macht, hängt laut der Stiftung für das Tier im Recht stark von der Absicht der Täter (ob etwa Bereicherungsabsicht vorliegt) und von weiteren konkreten Umständen ab. Falls es sich lediglich um eine Verwechslung handelt, macht sich die Person grundsätzlich nicht strafbar.

Ansonsten kommen je nach Ausgestaltung des Falls die Straftatbestände der unrechtmässigen Aneignung (Art. 137 Strafgesetzbuch), des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachentziehung (Art. 141 StGB) oder des Betrugs (Art. 146 StGB) in Frage. Auch können unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers geltend gemacht werden.

Bernadette Christen von der Schweizerischen Tiermeldezentrale mahnt an, gerade in der Trauer über einen Verlust wachsam zu bleiben und zweifelsfreie Belege einzufordern. «Ein Warnzeichen ist insbesondere, wenn vermeintliche Finder Druck aufsetzen und Fristen für eine Bezahlung setzen.»

Schwarz-weisse Katze im blauen Pullover neben brauner Handtasche.
Legende: Mit einem zweifelsfreien Beleg endete übrigens auch der Fall «Isi»: Sie stürmte gleich auf Mutter und Tochter zu, als sie abgeholt wurde. ZVG

Tagesschau, 22.02.2026, 19:30 Uhr;liea

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