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Erfolg für Datenschützer Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zum Kundendaten-Tausch

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt.
  • Dieses greift laut den Richtern in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein.
  • Das Abkommen muss nun überarbeitet werden.
  • Der Entscheid könnte auch Auswirkungen auf ein bestehendes Abkommen zwischen der EU, den USA und Australien haben.

Das Abkommen zwischen Kanada und der EU betrifft den Austausch von so genannten Fluggastdaten. Diese sollen in der Terrorismus-Bekämpfung und in der Polizeiarbeit zum Einsatz kommen.

Elementare Bürgerrechte verletzt

Die luxemburger Richter monieren verschiedene Bestimmungen des Abkommens. Verfahrenspunkte, welche gleichermassen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens wie das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten missachten.

Was für Daten sind betroffen

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Zu den sogenannten Fluggastdaten gehören Informationen, die von Fluggesellschaften im Buchungsprozess sowie beim Check-in gespeichert werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer.

Konkret geht es beispielsweise um die Datenbanken, auf denen die Einträge über Fluggäste gesammelt werden. Nach Ansicht der Richter dürften hierfür nur Datenbanken verwendet werden, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden.

Bestehende Abkommen bedroht?

Für die Datenschützer bedeutet die Entscheidung des EuGh Wasser auf ihre Mühlen. Sie sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht.

Genau umgekehrt sehen das die Befürworter des Abkommens. Sie argumentieren, dass diese Daten dem Kampf gegen Terrorismus oder gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.

Für die Europäische Union und Kanada bedeutet der Entscheid den Gang zurück ans Reissbrett. Das Abkommen muss überarbeitet werden. Der Richterspruch könnte aber auch noch weiter ausstrahlen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

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