Als der Bergbaukonzern Newmont im Oktober 2025 seine Goldmine «Ahafo North» in Ghana eröffnete, wurde das mit viel Prominenz gefeiert: Ghanas Vizepräsidentin war anwesend, die Präsidentin von Newmont und sogar der Asantehene, der einflussreiche König des Aschanti-Volkes. Zusammen mit der bereits existierenden Newmont-Mine «Ahafo South» kann der Konzern seine afrikanische Produktion nun auf mehr als 23 Tonnen Gold im Jahr hochfahren.
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Der Asantehene, König der Aschanti (3. v. r.) schneidet zusammen mit der Präsidentin des Minenkonzerns Newmont und Ghanas Vizepräsidentin das Band für die neue Goldmine «Ahafo North» durch. Newmont ist der grösste Goldproduzent der Welt. (29.10.2025)
REUTERS / Francis Kokoroko
Newmont ist der grösste Goldproduzent der Welt; insgesamt produziert das US-Unternehmen mehr als 180 Tonnen Gold pro Jahr. Ein Teil dieses Goldes geht auch in die Schweiz: Rund ein Drittel des weltweit verarbeiteten Goldes wird hierzulande raffiniert. Abnehmerin des Newmont-Goldes aus Ghana ist zum Beispiel die Genfer Raffinerie MKS Pamp.
Vorwürfe von Vertreibungen und Wasserverschmutzung
Es gibt also Verbindungen zwischen Ghanas Goldminen und der Schweiz – und damit auch zwischen der Schweiz und den Vorwürfen, die in der Ahafo-Region erhoben werden: Anwohnerinnen und Anwohner klagen über Gewalt durch Sicherheitskräfte, Wasserverschmutzung und Vertreibungen.
Diese Vorwürfe hört man oft im Goldabbau. Häufig werden Anwohnende zugunsten von Goldminen enteignet und umgesiedelt. Zudem braucht es giftige Chemikalien wie Quecksilber oder Zyanid, um das Gold aus dem Gestein zu lösen. Im Umfeld von Goldminen kommt es deshalb oft zu vergifteten Gewässern oder Böden.
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Beim Goldabbau kommen Chemikalien zum Einsatz, die gefährlich für lokale Gewässer und Böden sein können. (Goldmine «Ahafo North» in Ghana, 29.10.2025)
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Der Anwalt Kwaku Afari von der Nichtregierungsorganisation WACAM beobachtet die Probleme rund um Ghanas Goldminen schon lange. WACAM vertritt Menschen, die vom Rohstoffabbau betroffen sind. «Wir arbeiten mit den Menschen der Region, seit Newmont 2006 begonnen hat, hier Gold abzubauen», sagt Afari. Seither habe WACAM viele Menschenrechtsverletzungen dokumentiert: Zum Beispiel hätten viele Anwohner der Minenfirma ihr Land überlassen müssen und seien nicht angemessen entschädigt worden. Auch hätten sie ihre Existenzgrundlage verloren. Die meisten von ihnen seien Bauern.
Kwaku Afari
Anwalt
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Kwaku Afari ist ghanaischer Anwalt und technischer Direktor der Nichtregierungsorganisation WACAM. Die NGO setzt sich für Menschenrechte und Umweltbelange im Bergbau ein. Seit der Gründung 1998 engagiert sich WACAM eigenen Angaben zufolge «für die Bewältigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme, die durch die zunehmenden Investitionen im Bergbau im Zuge des dritten Goldrauschs entstanden sind».
WACAM habe auch Wasserproben untersuchen lassen und festgestellt, dass das Wasser der Region mit gesundheitsschädlichen Schwermetallen belastet sei.
Schweizer Firma: «Enge Zusammenarbeit mit Lieferanten»
Newmont hat auf eine Anfrage von SRF nicht reagiert. In seinem Nachhaltigkeitsbericht weist der Konzern darauf hin, dass er dabei sei, Brunnen in der Ahafo-Region zu bauen, als «alternative Trinkwasserquelle». Auch habe man wegen der Landkonflikte ein Menschenrechtsmonitoring in Auftrag gegeben. Das stimmt zwar – jedoch bleibt unklar, was der Konzern mit dem kritischen Bericht anfangen wird.
Welche Rolle spielen in der ganzen Sache nun Abnehmer des Goldes aus Ghana wie die Schweizer Raffinerie MKS Pamp? Das Unternehmen schreibt auf Anfrage, man nehme alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Umwelt- oder Menschenrechten «äusserst ernst». MKS Pamp arbeite eng mit seinen Lieferanten zusammen, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu mindern.
Die Reaktion von MKS Pamp im Detail
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«MKS PAMP nimmt alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen oder Menschenrechten äusserst ernst.
Verantwortungsbewusste Beschaffung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind grundlegende Bestandteile unserer Werte und Geschäftspraktiken. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um ökologische, soziale und Governance-Risiken gemäss international anerkannten Standards zu identifizieren, zu bewerten, zu mindern und zu überwachen. Darunter die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie die LBMA/LPPM-Programme zur verantwortungsvollen Beschaffung.
Wir werden jährlich von einer unabhängigen dritten Stelle auf die Einhaltung dieser Standards geprüft. Die Prüfberichte sind auf unserer Website öffentlich zugänglich.»
Dem ghanaischen Anwalt Kwaku Afari reicht das nicht: Die Raffinerien müssten sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen. Er befürwortet auch strengere Lieferkettengesetze in Ländern wie der Schweiz: «Wir brauchen solche Gesetze, damit Menschenrechtsverletzungen wirklich geahndet werden können.» Der Druck, den eine Schweizer Raffinerie auf Konzerne wie Newmont ausüben kann, könne den Menschen in der Region helfen.
Neuer Anlauf für die Konzernverantwortungsinitiative
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Die Frage nach der Verantwortung Schweizer Konzerne für ihre Lieferkette auch im Ausland beschäftigt die Politik wieder: Nach dem gescheiterten Anlauf 2020 haben die Initianten letztes Jahr eine neue Initiative eingereicht. Mit der Vorlage soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Schweizer Wirtschaft Menschenrechte und Umwelt respektieren muss. In die Pflicht nehmen wollen die Initianten Grosskonzerne sowie bestimmte Hochrisikobereiche wie den Rohstoffsektor. Ein zentraler Punkt in der Initiative ist die Haftung von Unternehmen: Sie sollen für Schäden, die sie oder ihre Tochterfirmen verursacht haben, vor einem Schweizer Zivilgericht geradestehen müssen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative erneut ab und stellt ihr wieder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser geht deutlich weiter als der (in Kraft getretene) Gegenvorschlag 2020: Analog zu den neuen Bestimmungen in der EU müssen Grosskonzerne demnach Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt einhalten, es soll neu eine nationale Aufsichtsbehörde sowie eine Haftungsregel geben.
Auf Begeisterung stiess der bundesrätliche Vorschlag weder bei den Initianten noch auf Seiten der Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse kritisiert den Vorschlag als «Schweizer Sonderweg», der mit massivem Aufwand für die Unternehmen einhergehe und deutlich schärfer formuliert sei als die EU-Regelung. Das weisen die Initianten zurück: Der Gegenvorschlag entspreche der Richtlinie der EU und gehe im Haftungsbereich nicht über das EU-Regime hinaus. Sie kritisieren allerdings, dass in der bundesrätlichen Version die Schweizer Rohstoffunternehmen und Goldverarbeiter vom Gesetz nicht betroffen wären, weil sie mehrheitlich unter den Schwellenwerten von 1,5 Milliarden Franken Umsatz und 5000 Mitarbeitenden liegen.