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Neuer Gesetzesentwurf Niederlande wollen Bedenkzeit bei der Abtreibung abschaffen

  • Die Niederlande wollen die bisher gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von fünf Tagen vor einem Schwangerschaftsabbruch streichen.
  • Die Initianten sprechen von einem historischen Beschluss für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.
  • Die erste Kammer des Parlaments muss das Gesetz noch annehmen. Ein Datum ist noch nicht bekannt.

Die Niederlande stehen vor einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Bisher schrieb das Gesetz Frauen eine Bedenkzeit von fünf Tagen nach dem Arztbesuch vor. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Ärzte und Frauen gemeinsam festlegen, wie lange die Bedenkzeit ist. Auch ein Abbruch am selben Tag wäre somit möglich.

Eine grosse Mehrheit des Parlaments in Den Haag stimmte am Donnerstag dem Gesetzesentwurf zu. Nun muss dieser noch von der ersten Kammer des Parlaments angenommen werden. Wann die erste Kammer das Gesetz behandelt, ist noch nicht bekannt.

Initiant: «Ein historischer Beschluss»

Einer der Initiatoren, der linksliberale Abgeordnete Jan Paternotte, sprach von einem historischen Beschluss. Zum ersten Mal in 40 Jahren gebe es eine Änderung, die für mehr Selbstbestimmungsrecht für Frauen sorge.

Video
Archiv: USA – Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen polarisiert
Aus 10 vor 10 vom 04.10.2021.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 55 Sekunden.

Die Koalition war in der Entscheidung gespalten. Während die Rechts- und Linksliberalen dafür stimmten, waren die beiden christlichen Koalitionsfraktionen dagegen. Sie befürchten, dass Frauen weniger gut über ihre Entscheidung nachdenken. Sie wollten auch die «Rechte des ungeborenen Lebens» schützen.

Bedenkzeit sei eine Bevormundung

Die Befürworter erklärten, dass die verpflichtete Bedenkzeit eine Bevormundung der Frau sei. Ärzte müssten weiterhin ein Gespräch mit der Frau führen und feststellen, ob sie sich freiwillig und ohne Zwang für den Abbruch entschieden habe.

In den Niederlanden darf eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche abgebrochen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das nur aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erlaubt.

SRF 4 News, 10.02.2022, 16.00 Uhr;

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