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Oberster Gerichtshof Russland verbietet Zeugen Jehovas

  • Das Oberste Gericht Russlands verbietet die Zeugen Jehovas im Land.
  • Es kommt damit einem Antrag des Justizministeriums nach. Dieser verlangt, dass die religiöse Gruppierung als extremistische Gruppe beurteilt wird.
  • Die Glaubensgemeinschaft muss ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg sowie die 395 örtlichen Organisationen schliessen und ihr Vermögen soll eingezogen werden.
  • Die Führung der Zeugen Jehovas in Russland weist diese Anschuldigungen zurück. Man werde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen.

«Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit», sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums vor Gericht. «Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar.»

Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift «Der Wachtturm» ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoss gegen Menschenrechte. Die Gemeinschaft soll in Russland nach Presseberichten etwa 170'000 Anhänger haben.

Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die grossen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.

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