Was ist passiert? EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorläufig angewendet wird. Dieser Schritt erfolgt, obwohl das Abkommen derzeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft wird und insbesondere Frankreich grosse Vorbehalte geäussert hat. Die Ratifizierung des Abkommens durch die beiden Mercosur-Mitglieder Uruguay und Argentinien hat diesen Schritt ermöglicht.
Worum geht es bei dem EU-Mercosur-Abkommen? Das Abkommen, das nach über 25 Jahren Verhandlungen Anfang des Jahres unterzeichnet wurde, soll eine der grössten Freihandelszonen der Welt mit rund 720 Millionen Einwohnern schaffen. Ziel ist es, durch den Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu fördern.
Wer ist dagegen? Frankreich äusserte sich scharf ablehnend; die französische Agrarministerin sprach von einer «sehr nachteiligen» Entscheidung, andere Politiker von einem «demokratischen Gewaltakt» und «Missachtung der Landwirtschaft». Hauptkritiker in Europa ist die Agrarwirtschaft, die durch günstigere Importe aus Südamerika eine existenzielle Bedrohung sieht. Um diesen Bedenken zu begegnen, wurden Schutzmechanismen für EU-Landwirte in das Abkommen aufgenommen. Auch wird befürchtet, dass EU-Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz untergraben werden könnten.
Wer ist dafür? Die EU-Kommission und die Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit Bundeskanzler Friedrich Merz, sehen in dem Abkommen eine grosse wirtschaftliche Chance und ein wichtiges geopolitisches Zeichen gegen den Protektionismus der USA unter Präsident Donald Trump.
Bezug zur Schweiz? Für die Schweiz ist relevant, dass das Parlament noch über das separate Abkommen beraten muss, das die EFTA-Staaten (zu denen die Schweiz gehört) mit dem Mercosur geschlossen haben.
Wie geht es weiter? Die vorläufige Anwendung ist möglich, weil das formelle Inkrafttreten blockiert ist. Das Europäische Parlament hatte beschlossen, das Abkommen vor der endgültigen Abstimmung vom EuGH prüfen zu lassen, was ein bis zwei Jahre oder länger dauern könnte. Mit der vorläufigen Anwendung können Zollvorteile bereits jetzt genutzt werden. Die Kommission wird die Mercosur-Staaten nun formell benachrichtigen, woraufhin das Abkommen zwei Monate später vorläufig in Kraft treten wird. Brasilien und Paraguay können sich anschliessen, sobald sie den nationalen Zustimmungsprozess abgeschlossen haben.