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Ostschweiz Fall Fischingen: «Es muss noch weitergehen»

Eine Untersuchung bestätigt, dass im ehemaligen Kinderheim St. Iddazell des Klosters Fischingen Kinder misshandelt wurden. Die Opfer sollen durch einen Soforthilfefonds entschädigt werden. Den Betroffenen reicht dies jedoch nicht.

Die Kinder und Jugendlichen wurden mit Gürteln geschlagen, mussten zur Strafe tagelang in die Dunkelkammer oder stundenlang auf einen Vierkantlineal knien. Der Verein Kloster Fischingen sowie die involvierten Klöster entschuldigten sich für die Taten. Opfer können sich an einen Fonds wenden, der über Beiträge zwischen 4000 und 12‘000 Franken entscheidet.

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Entschädigung für die Opfer (06.05.2014)
01:20 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 20 Sekunden.

Dies sei ein Anfang, sagt ein Betroffener, der seinen Namen nicht öffentlich sagen will. Allerdings reiche das kaum, um die Spätfolgen zu behandeln. Dies sieht auch der Bund so, der verschiedene Gesetzesänderungen plant. Damit soll den Opfern von Zwangsmassnahmen in der ganzen Schweiz entsprechende Hilfe ermöglicht werden.

Juristische Folgen wird der Fall Fischingen wahrscheinlich keine mehr haben. Nur noch ein angeschuldigter Pater lebt. Eine Beschwerde in diesem Zusammenhang hatte das Bundesgericht erst kürzlich abgewiesen, da die Taten verjährt sind.

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