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Aargau Solothurn Das Projekt für die Umfahrung Mellingen wird geändert

Das Projekt für die Umfahrung von Mellingen wird teilweise überarbeitet. Dies auf Grund von Beschwerden aus der ersten Auflage. Der VCS, der WWF sowie eine private Person hatten Beschwerden eingereicht.

Das umstrittene Projekt zur Umfahrung des Aargauer Städtchens Mellingen wird teilweise überarbeitet. Im Bauabschnitt 1 wird die neue Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemethügels in das benachbarte Landwirtschaftsland versetzt.

Visualisierung der neuen Reussbrücke
Legende: Soll in Zukunft Entlastung bringen: Blick von Nordwesten auf die geplante Reussbrücke in Mellingen. Swiss Interactive AG

Gleichzeitig werde die Brückenbrüstung transparenter gestaltet, teilte das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt am Mittwoch mit. Damit werde den Forderungen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK Rechnung getragen.

Neue öffentliche Auflage

Die Projektänderung soll im Januar öffentlich aufgelegt werden. Diese führt gemäss kantonalem Departement zu keinen Mehrkosten. Das Aargauer Volk hatte der 36,5 Millionen Franken teuren Umfahrung im Mai 2011 deutlich zugestimmt.

Die Strasse soll das Reussstädtchen Mellingen im Bezirk Baden vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17'000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung.

Hauptentscheid des Verwaltungsgerichts steht noch aus

Die Verbände VCS und WWF reichten gegen das vom Regierungsrat genehmigte Projekt im März 2013 eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Sie fordern eine Änderung des Projektes.

Audio
Neue Runde bei der Umfahrung Mellingen (25.11.2015)
01:56 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 56 Sekunden.

Das Verwaltungsgericht ordnete im Verlauf des Verfahrens das Gutachten der ENHK an. Die bisher beteiligten Mitglieder der Kommission mussten in den Ausstand. Im Gutachten empfiehlt die ENHK zwei Anpassungen im Abschnitt 1. Die Kommission hatte ursprünglich kein Gutachten verfassen wollen.

Im Beschwerdeverfahren der Verbände selbst hat das Verwaltungsgericht noch keinen Hauptentscheid getroffen. Das Verfahren sei aufwendig und der Schriftwechsel der Parteien daure an, hält das BVU fest.

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