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Entlassung Walter Dubler Der abgesetzte Amman macht keine Beschwerde gegen die Regierung

Zuerst Suspendierung, dann Absetzung und nun das definitive Ende als Ammann: Walter Dubler verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Regierungsrat. Dieser hat ihn entlassen auf den 1. März 2017. Der Verzicht auf die Absetzung sei kein Schuldeingeständnis, betont Dubler.

Brustbild von Walter Dubler
Legende: Walter Dubler verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Aargauer Regierungsrat. zvg

Eigentlich müsste er Beschwerde machen gegen den Absetzungsentscheid der Regierung, führt Walter Dubler in einer Mitteilung aus. Diese ging am Donnerstagnachmittag an die Medien. Nach Ansicht von Walter Dubler gibt es keine stichhaltigen Gründe für seine Absetzung.

So habe der Regierungsrat seine Administrativuntersuchung schon im Mai 2016 abgeschlossen. Wenn diese schwerwiegende Tatbestände zu Tage gefördert hätte, hätte der Regierungsrat schon damals die Absetzung anordnen müssen, betont Dubler.

Was bisher geschah

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  • März 16: Das Bezirksgericht Zurzach verurteilt Walter Dubler wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung.
  • September 2016: Das Obergericht verschärft die Strafe gegen Walter Dubler.
  • Walter Dubler zieht das Urteil des Obergerichts weiter.

Dubler habe Sitzungsgelder nicht abgelierfert und sich zu hohe Beiträge in die PK einzahlen lassen.

Dennoch wolle er die Absetzung nicht ans Verwaltungsgericht weiterziehen. «Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorläge, würden Monate, vielleicht sogar Jahre verstreichen. Im letzten Jahr der Amtsperiode einen entsprechenden Aufwand zu betreiben, macht keinen Sinn und dient niemanden», heisst es in der Medienmitteilung von Walter Dubler.

Enttäuscht von der Regierung

Er habe den Eindruck, er sei durch die Medien «vorverurteilt» worden. Es habe eine «regelrechte Hetzjagd» stattgefunden. Deshalb sei eine neutrale Beurteilung durch die Behörden gar nicht mehr möglich.

Walter Dubler übt Kritik an der Regierung. Diese habe eine Kehrtwende gemacht. Als sie ihn im November 2015 im Amt suspendiert habe, habe die Regierung gesagt, dass eine Entlassung aus dem Amt erst dann verfügt werden könne, wenn das Strafverfahren erledigt sei.

Das sei aber noch nicht der Fall. Deshalb sei es unverständlich, dass die Regierung ihn entgegen ihrer ursprünglichen Aussage nun doch im Dezember 2016 abgesetzt habe, unterstreicht Dubler.

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