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Neue Gemeindeordnung Der Wohler Gemeindeammann arbeitet weniger im Tagesgeschäft

In Wohlen wird der Gemeinderat verkleinert und die Kompetenzen des Gemeindeammanns werden neu geregelt. Das Stimmvolk hat der neuen Gemeindeordnung an der Urne deutlich zugestimmt – mit rund 73 Prozent der Stimmen. Die Anpassung der Gemeindeordnung ist auch eine Folge der «Affäre Dubler».

Die Änderungen in Kürze:

  • 5 anstatt 7 Gemeinderäte
  • Gemeindeammann für strategische Führung zuständige
  • Operative Führung durch mehrere Geschäftsleiter
  • Neue Gemeindeordnung gilt ab 2018

Die Gemeindeordnung wurde mit 2493 zu 918 Stimmen genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 42,2 Prozent. Dank den neuen Bestimmungen werden die strategische und die operative Führung der Gemeinde Wohlen künftig strikt getrennt.

Der Gemeinderat, die Exekutive, wird künftig nur noch fünf statt wie bisher sieben Mitglieder umfassen. Gleichzeitig werden die bisher neun Verwaltungsabteilungen auf fünf Verwaltungsbereiche reduziert.

Genauer definiert wurden die Aufgaben des Gemeindeammanns. Er übt seine Aufgaben künftig hauptamtlich mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent aus. Die Einzelheiten der Anstellung müssen vom Einwohnerrat festgelegt werden.

«Fall Dubler» brachte Revison ins Rollen

Auslöser für die Totalrevision der Gemeindeordnung war der «Fall Dubler» gewesen. Der parteilose Gemeindeammann von Wohlen hatte sich eigenmächtig über bestehende Bestimmungen und Reglemente hinweggesetzt.

Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler im Mai letzten Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt.

Das Aargauer Obergericht bestätigte im letzten Herbst das Urteil und verschärfte es. Der Regierungsrat entschied Ende Dezember, Dubler des Amts zu entheben. Er wird per 1. März disziplinarisch entlassen.

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