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Bezirksgericht Brugg Sado-Prozess: Schwerverbrecher oder Unschuldslamm?

Im Prozess vor Bezirksgericht Brugg gegen einen sadistisch veranlagten 63-jährigen Mann gehen die Anträge weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren, die Verteidigung 18 Monate. Dem Mann wird vorgeworfen, dass er mehrere Frauen sexuell genötigt und die Übergriffe auf Video festgehalten habe.

Die Staatsanwältin beantragte am Mittwoch eine Verurteilung unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Vergewaltigung, einfacher qualifizierter Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung sowie Pornografie. Zudem soll das Gericht eine vollzugsbegleitende Massahme anordnen.

Staatsanwältin sieht «schwere Vergehen»

Staatsanwältin Flavia Roy sprach von «sehr schweren Vergehen» des Beschuldigten und einem «Vorzeigefall skrupellosen Verhaltens». Ohne Hemmungen habe er seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt. Er habe eine «ausgeprägte Manipulationsfähigkeit», die es ihm leicht mache, andere dazu zu bringen, dass sie «nach seiner Pfeife tanzen».

Laut der Staatsanwältin wurden im Strafverfahren sieben Frauen ermittelt, die vom Beschuldigten zwischen November 2010 und Dezember 2013 betäubt, sexuell missbraucht und von ihm gefilmt worden waren - einige davon mehrfach. Dabei wurde den Frauen, die vornehmlich aus Afrika stammen, das Beruhigungsmittel Rohypnol verabreicht.

Keine Erinnerung an die Taten

Alle Opfer seien gegen ihren Willen mit dem Medikament sediert worden, sagte die Anklägerin. In einigen Fällen sei die Dosierung so hoch gewesen, dass die Frauen erst nach vielen Stunden aus dem Koma erwacht seien.

Von den Übergriffen hätten die Opfer erst erfahren, als sie mit den Videos konfrontiert worden seien. Sechs Frauen hätten unabhängig voneinander ausgesagt, dass sie sich nicht einmal bruchstückhaft daran erinnern könnten, was mit ihnen angestellt worden sei.

Eines der Opfer sei nach der Sichtung der verstörenden Bilder zusammengebrochen. Die Frau habe versichert, dass sie niemals in die vom Beschuldigten angewendeten Sexpraktiken eingewilligt hätte.

Dem Beschuldigten warf die Staatsanwältin vor, die Opfer nie über die sedierende Wirkung von Rohypnol aufgeklärt zu haben. Auch habe er ihnen verschwiegen, welche sexuellen Handlungen er an ihnen vornehmen werde.

Kein «Gänseblümchensex»

Der Verteidiger stellte die Glaubwürdigkeit der Opfer in Frage. Alle Frauen hätten sehr wohl gewusst, dass Rohypnol schläfrig mache und sie hätten das Medikament freiwillig eingenommen. Auch die sexuellen Handlungen hätten im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden.

Ich habe bezahlt für alles, was ich wollte.
Autor: Der Angeklagte am ersten Prozesstag

Allein schon aufgrund der fürstlichen Entlohnung von bis zu 2000 Franken hätte den Frauen bewusst sein müssen, dass es nicht um «Gänseblümchensex» gehen konnte. Was auf den Videos zu sehen sei, sei nichts anderes als BDSM-Sex, wie er in einschlägigen Etablissements für 1100 Franken angeboten werde.

Von den Video-Aufnahmen könne nicht abgeleitet werden, dass sich die Frauen in Lebensgefahr befunden hätten. In einigen Szenen sei auch zu sehen, dass sich die Frauen aktiv an Oralverkehr beteiligt hätten.

Verteidiger sieht keine Sexualstraftat

Der Verteidiger plädierte für 18 Monate Freiheitsstrafe. Sein Mandant sei wegen der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und einigen weiteren geringfügigen Vergehen zu verurteilen. In den übrigen Anklagepunkten - insbesondere vom Vorwurf der sexuellen Nötigung - sei er freizusprechen.

Der Beschuldigte hatte zunächst in Dottikon und danach in Hausen eine Indoor-Hanfanlage betrieben, die ihm im März 2014 zum Verhängnis wurde. Nach einem Wasserschaden entdeckte die Feuerwehr die Hanfpflanzen. Später fand die Polizei Videos, auf denen der 63-jährige Schweizer seine sexuellen Übergriffe dokumentiert hatte.

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