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Aargau Solothurn Schlussresultat: Solothurner Sonderschulen gehen an den Kanton

Das Solothurner Stimmvolk befürwortet die Kantonalisierung der heilpädagogischen Sonderschulen deutlich. Die fünf Sonderschulen in Balsthal, Breitenbach, Grenchen, Olten und Solothurn gehen in den Besitz des Kantons über.

85,77 Prozent der Stimmberechtigten befürworten die Kantonalisierung der heilpädagogischen Sonderschulen. Das Geschäft ist damit wie erwartet deutlich angenommen worden. 50'403 Stimmberechtige legten ein Ja in die Urne, 8359 sprachen sich gegen die Vorlage aus.

Im Bezirk Solothurn sagten gemäss amtlichen Schlussergebnis sogar 98,73 Prozent der Stimmberechtigten Ja zur Vorlage. Die Stimmbeteiligung lag im ganzen Kanton bei 34,2 Prozent.

Bisherige Regelung ist veraltet

Ein Schulzimmer mit geistig behinderten Kindern (Symbolbild)
Legende: Solothurner Kinder mit einer geistigen Behinderung sollen künftig in kantonalen HPS geschult werden. Keystone

Die Sonderpädagogik ist rechtlich ein Teil der Volksschule. Für die Volksschulen sind gemäss bisherigem Solothurner Gesetz die Gemeinden zuständig. Deshalb führen heute auch die Standortgemeinden Balsthal, Breitenbach, Grenchen, Solothurn und Olten die heilpädagogischen Sonderschulen (HPS) in Eigenregie.

Der Kanton kauft aber bei Bedarf zusätzliche heilpädagogische Leistungen bei privaten Institutionen ein. In heilpädagogischen Sonderschulen werden zum Beispiel Kinder mit geistiger Behinderung betreut und ausgebildet.

Kanton übernimmt Schulräume für 12 Millionen

Mit der Verfassungsänderung wird nun der gesamte Sonderschulbereich in die Verantwortung des Kantons übergehen. Die fünf Standorte werden vom Kanton übernommen. Für die Immobilien rechnet die Regierung mit einem einmaligen Aufwand von rund zwölf Millionen Franken.

Mit dem Wechsel sollen Administration und Organisation der HPS vereinfacht werden und Doppelspurigkeiten entfallen, wie es in der Botschaft zur Abstimmungsvorlage heisst. Die Qualität der heilpädagogischen Sonderschulen soll künftig einheitlich geregelt und das Angebot gleichmässig im Kanton verteilt sein. Freie Schulplätze könnten künftig überregional benutzt werden.

Unbestrittene Vorlage

Der Kanton will die 230 Angestellten der HPS übernehmen und dem Gesamtarbeitsvertrag des Kantons unterstellen. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen soll klarer geregelt werden, das entsprechende Gesetz wurde vom Kantonsrat bereits verabschiedet und könnte nach der Verfassungsänderung in Kraft treten.

Die Vorlage war bereits im Vorfeld unbestritten. Auch wenn damit gemäss Medienberichten die Zukunft der heilpädagogischen Sonderschule in Breitenbach vielleicht in Gefahr ist: Die Gebäude dort sind komplett veraltet, eine Schliessung des Standortes ist nicht auszuschliessen.

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