Das Berner Kantonsparlament hat den mehrhundertseitigen Bericht ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen. Das Parlament gab der Regierung allerdings verschiedene Forderungen mit auf den Weg:
- Die nächste Versorgungsplanung soll nicht an der Spitaltüre Halt machen, sondern die integrale Versorgung besser abbilden. Dazu gehört beispielsweise die Grundversorgung durch Hausärzte und Gesundheitszentren.
- Weiter möchte das Parlament auch hebammengeleitete Geburtshilfe fördern...
- ... sowie mobile palliative Dienste. Viele Palliativpatienten möchten möglichst zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden und nicht immer ins Spital müssen, begründeten EVP, SP und Grüne ihre gemeinsame Forderung.
Blick aus der Vogelperspektive
Die Versorgungsplanung versucht, aus übergeordneter Perspektive die Frage zu beantworten, welche Spitalleistungen die Bevölkerung in den kommenden Jahren braucht. Dabei stechen unter anderem zwei Entwicklungen in die Augen: die Alterung der Bevölkerung und ein zunehmender Bedarf an palliativer Versorgung.
Mehr Senioren, mehr Palliativpflege
Der Kanton Bern rechnet bis im Jahr 2020 mit einer Zunahme von 15 Prozent bei den Senioren bis 85 Jahren und gar mit einem Plus von 26 Prozent bei noch älteren Menschen. Dies im Vergleich zum Jahr 2013. Dementsprechend erwartet der Kanton auch einen Anstieg bei den Spitalleistungen. |
Die demografische Entwicklung werde sich auch in der Psychiatrie abzeichnen, betont der Regierungsrat. Er rechnet auch in diesem Bereich mit steigenden Fallzahlen bei den Seniorinnen und Senioren. |
Ausserdem ist die Regierung überzeugt, dass auch die palliative Versorgung an Bedeutung zunimmt. |
Regierung setzt Schwerpunkte
- In den kommenden vier Jahren will der Regierungsrat Schwerpunkte bei der Wirtschaftlichkeit und bei Prozessen und Abläufen bei den Gesundheitsversorgern setzen.
- Das Gesundheitswesen sei noch zu stark fragmentiert, schreibt Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg im Vorwort zur Versorgungsplanung. Dies führe zu Doppelspurigkeiten und unnötigen Kosten.
Bis im Jahr 2020 rechnet der Kanton mit einem Kostenanteil von rund 1,2 Milliarden Franken im Vergleich zu 1,09 Milliarden im Jahr 2014. Das entspricht einer Kostensteigerung von etwa 1,5 Prozent pro Jahr.
Grundlage für Spitalliste
Entscheide, welche Spitäler welche Leistungen erbringen sollen, enthält die Versorgungsplanung nicht. Solche Entscheide werden mit der Erarbeitung der Spitallisten gefällt. Die Versorgungsplanung ist damit das Grundlagenwerk für die Erarbeitung der Spitalliste. |