Kantonsrat St. Gallen - Elternschaftsbeiträge bleiben erhalten
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag in der Februarsession in erster Lesung der Beibehaltung von Elternschaftsbeiträgen zugestimmt. Die Regierung wollte sie mit der Revision des Sozialhilfegesetzes abschaffen.
Im revidierten Sozialhilfegesetz werden die Gemeinden verpflichtet, die Vollzugsregeln einzuhalten und die Solidarität untereinander zu stärken. Der Entwurf war in der Novembersession durchberaten worden.
Mit der Revision hatte die St. Galler Regierung auch die Streichung der Mutterschaftsbeiträge vorgeschlagen. Da sich die vorberatende Kommission für eine Beibehaltung ausgesprochen hatte, erhielt sie den Auftrag, auf die Februarsession hin einen Kompromiss auszuarbeiten.
In diesem Kompromiss wurde vorgeschlagen, dass für Frauen, die bereits Sozialhilfe beziehen, die Mutterschaftsbeiträge gestrichen werden. Die Unterstützungsmöglichkeit mit dem neuen Namen Elternschaftsbeiträge solle aber für bedürftige Eltern ausserhalb der Sozialhilfe erhalten bleiben.
Neu können damit die Gemeinden je nach Familienpolitik die Eltern bis zum Schuleintritt der Kinder unterstützen.
Damit will man verhindern, dass einkommensschwache Familien Sozialhilfe beziehen müssen.
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Mutterschaftsbeiträge heissen neu Elternschaftsbeiträge (20.2.2017)
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