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Landsgemeinde Glarus «Sein Entscheid ist unanfechtbar»

Um abzustimmen oder zu wählen erheben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Landsgemeinde ihre Stimmrechtsausweise. Gezählt werden diese jedoch nicht genau – stattdessen schätzt der Landammann die Mehrheit ab.

Ist das Resultat nicht eindeutig, wird die Abstimmung wiederholt. Alle Anwesenden Stimmbürger müssen sich erheben und der Landammann versucht die Mehrheit erneut zu ermitteln. Sollte ihm dies wiederholt nicht gelingen, kann er vier Mitglieder des Regierungsrates beratend beiziehen.

Die Regierungsräte positionieren sich darauf jeweils in einem der vier «Ecken» der Bühne in der Mitte des Landsgemeinde-Rings, auf welcher auch der Landammann steht. Die Abstimmung wird dann ein erneut durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist jeder der vier Regierungsräte dafür verantwortlich, die Mehrheit innerhalb eines Viertels des Rings zu ermitteln. Sie rapportieren die Mehrheitsverhältnisse ihres Sektors dem Landammann, der aufgrund dessen darüber befindet, welche Seite insgesamt die Mehrheit erreicht hat.

Der Landammann liegt selten falsch

Hat der Landammann einmal einen Beschluss betreffend der Mehrheit gefasst, ist dieser zumindest auf kantonaler Ebene unumstösslich: «Sein Entscheid ist unanfechtbar», hält die Kantonsverfassung von Glarus fest.

«Nicht eindeutige Mehrheits-Entscheidungen sind jedoch selten», meint Fritz Lütschg, der seit 21 Jahren als Weibel im Landsgemeinde-Ring steht: «In all diesen Jahren kann ich mich an eine oder zwei Abstimmungen erinnern, die derart knapp ausgegangen sind.»

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