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Umstrittene Baulandhortung
Aus Schweiz aktuell vom 23.11.2015.
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Ostschweiz Umstrittene Baulandhortung

Weil die Bevölkerung stetig wächst, wird Boden in der Schweiz zum Schatz. Viele Grundeigentümer horten ihr Land. Sie spekulieren, dass der Wert steigt oder sie wollen die Nachbarn auf Distanz halten. Damit blockieren sie Gemeinden, die wachsen wollen.

2013 hat die Schweizer Bevölkerung das Raumplanungsgesetz gutgeheissen. Es soll die Zersiedelung stoppen. Wachsen können Gemeinden und Städte, indem sie nach innen verdichten und im Zonenplan bereits ausgeschiedenes Bauland nutzen. Weil in vielen Gemeinden bestehende Bauzonen von den Landeigentümern nicht überbaut werden, können die Gemeinden nicht mehr wachsen.

Zwangsmassnahme gegen Baulandhortung

Das neue Raumplanungsgesetz des Bundes setzt hier an: Es verpflichtet die Kantone, Zwangsmassnahmen gegen die Baulandhortung einzuführen. Der Kanton Thurgau sieht vor, dass die Gemeinde eingezontes Bauland, das nicht innert sechs Jahren überbaut wird, dem Eigentümer zum Verkehrswert abkaufen kann, sofern dieser innert einer zweijährigen Frist nicht baut. Für Bauland, das neu im Richtplan aufgenommen wird, gilt eine achtjährige Frist.

Eigentum versus öffentliches Interesse

Macht die Gemeinde öffentliches Interesse geltend, wird der Eigentümer gezwungen, sein Grundstück zu überbauen oder an die Gemeinde zu verkaufen. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn nicht genügend verfügbares, erschlossenes Land vorhanden ist, das Grundstück an einer Schlüsselstelle in der Gemeinde liegt, oder die Umsetzung des Raumkonzepts der Gemeinde beeinträchtigt wird. Dieser Eingriff in die Eigentumsrechte ist umstritten. Für die Thurgauer Baudirektorin Carmen Haag aber gerechtfertigt: „Es findet eine Verschiebung statt, ein wenig weg vom Eigentum, hin zum Interesse der Öffentlichkeit.“ Der Gesetzesartikel verlange, dass sich ein Dorf nicht in die Breite entwickle, sondern eine Verdichtung stattfinde.

Gewerbeverband sieht Eigentum gefährdet

Neben privaten Grundeigentümern besitzen auch viele Unternehmer Bauland inmitten von Siedlungsgebieten. Der Präsident des Thurgauer Gewerbeverbands, Hansjörg Brunner, hat kein Verständnis dafür, dass der Staat dem Grundeigentümer vorschreibe, wann er verkaufen solle. Das vorgesehene Gesetz sei ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht. Unternehmer bräuchten Baulandreserven nicht nur, um den Betrieb bei Bedarf zu erweitern, sondern auch, um ihr Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern, indem sie Land verkauften. Auf offene Türen trifft die Gesetzesvorlage hingegen bei den Thurgauer Gemeindepräsidenten. Sie sehen darin ein griffiges Instrument gegen die Baulandhortung.

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