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Zürich Schaffhausen Kulturland-Initiative: Teilerfolg der Grünen vor Bundesgericht

Im Kanton Zürich dürfen vorerst keine Grünflächen in Bauzonen umgewandelt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Hintergrund ist die Beschwerde der Grünen in Sachen Kulturland-Initiative. Sie richtet sich gegen den Entschluss des Kantonsparlaments, die Umsetzung der Initiative abzulehnen.

Das Bundesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturland-Initiative vor Bundesgericht im Kanton Zürich keine Gebiete in Bauland umgezont werden dürfen. Das Bundesgericht verlängert damit ein Moratorium des Kantons Zürich, das bereits seit Juli 2012 gilt.

Die Kulturland-Initiative

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Das Zürcher Stimmvolk hiess die Kulturlandinitiative im Sommer 2012 mit einem Ja-Anteil von 54,5 Prozent gut. Sie verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker im Siedlungsgebiet, die noch nicht eingezont sind, geschützt werden.

Die Grünen hatten die Verlängerung des Moratoriums in ihrer Stimmrechtsbeschwerde gefordert. «Das Bundesgericht hat in unserem Sinn entschieden», sagt Marionna Schlatter, Präsidentin der Grünen des Kantons Zürich. Trotzdem will sienicht von einem Sieg sprechen. «Diese Verfügung sagt nichts aus über das Urteil zur Beschwerde selbst.»

Kulturland-Initiative: umgesetzt oder nicht?

Die Beschwerde haben die Grünen Mitte Mai eingereicht. Denn kurz zuvor hatte der Zürcher Kantonsrat entschieden, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass der neue, im März verabschiedete Richtplan das Anliegen der Initiative bereits aufnehme.

Nun muss also das Bundesgericht entscheiden, ob diese Haltung rechtens ist. Das Urteil wird Ende Jahr erwartet.

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