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Zürich Schaffhausen Vitamintabletten als Krebsheilmittel verkauft

Erstmals haben Kantonschemiker in einer konzertierten Aktion Callcenter kontrolliert, die gewöhnliche Lebensmittel als Medizin anpriesen. Auch im Kanton Zürich wurde ein solches Callcenter angezeigt.

In sechs Schweizer Kantonen haben Kantonschemiker Callcenter kontrolliert, die Lebensmittelzusatzstoffe als Heilmittel verkauften. Mitarbeiter dieser Callcenter priesen Kunden am Telefon zum Beispiel gewöhnliche Vitamintabletten als Medizin gegen Brustkrebs an.

Audio
Erster Einsatz gegen fehlbare Callcenter (4.3.2015)
01:28 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 28 Sekunden.

Auf den Missstand aufmerksam wurden die Kantonschemiker durch einen Bericht in der Sendung «Kassensturz» von Fernsehen SRF. Sie schlugen dann am selben Tag und unangemeldet zu: In den Callcenter begutachteten sie die Leitfäden für den Telefonverkauf und beobachteten Mitarbeiter bei den Verkaufsgesprächen. Die Mitarbeiter selber seien nicht geschult und sich deshalb nicht bewusst, dass sie etwas Ungesetzliches täten, sagte der Schaffhauser Kantonschemiker Kurt Seiler, der die Aktion koordiniert hat, gegenüber dem Regionaljournal.

Das ist letztlich Gesundheitsgefährdung und deshalb unrechtmässig.
Autor: Kurt Seiler Kantonschemiker Schaffhausen
Video
«Kassensturz undercover»: Brisante Enthüllungen im Callcenter
Aus Kassensturz vom 28.10.2014.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 27 Sekunden.

Gemäss Lebensmittelgesetz ist es verboten, Lebensmittel als Heilmittel anzupreisen. Zum Teil hätten die Verkäufer ihren Kunden zudem davon abgeraten, bei Beschwerden einen Arzt aufzusuchen, und ihnen stattdessen Lebensmittelzusatzstoffe empfohlen. Das sei letztlich Gesundheitsgefährdung, sagt Seiler. Zugleich verkauften die Callcenter die Lebensmittel, die sie als Medizin ausgaben, zu überrissenen Preisen.

Mehrjährige Gefängnisstrafe möglich

Gegen die Betreiber der betroffenen Callcenter wurde Strafanzeige eingereicht, auch gegen jenes im Kanton Zürich. Übertretungen des Lebensmittelgesetzes werden in krassen Fällen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet.

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