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Zürich Schaffhausen Whistleblower Rudolf Elmer drohen dreieinhalb Jahre Gefängnis

Der Prozess gegen den als Whistleblower bekannt gewordenen Rudolf Elmer ist am Montagmorgen vor dem Zürcher Bezirksgericht fortgesetzt worden. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und ein Berufsverbot. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Rudolf Elmer, einer der bekanntesten Whistleblower der Schweiz, stand am Montag erneut vor Gericht. Dem ehemaligen Kadermann der Bank Julius Bär wird Verletzung des Bankgeheimnisses und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Dabei geht es unter anderem um zwei CD's mit angeblich rund 2000 Kundendaten. Diese habe Elmer an einer Medienkonferenz in London dem Wikileaks-Gründer Julian Assange übergeben, so die Anklage. «Er ist ein normaler Verräter», sagte der Staatsanwalt. Der selbstgefällige Beschuldigte habe den Deckmantel des Whistleblowers und Gutmenschen angezogen. In Wahrheit führe er aber eine endlose Fehde gegen seine frühere Arbeitgeberin.

«Anklage beruht auf Vermutungen»

Die Verteidigung verlangt für Elmer einen vollen Freispruch. Ein Teil der Delikte sei bereits verjährt, sagte dessen Anwältin. Zudem gelte in diesem Fall nicht das Schweizer Recht. Rudolf Elmer habe nämlich nicht bei der Bank Julius Bär selber, sondern bei einer Tochtergesellschaft auf den Cayman-Islands gearbeitet.

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Prozess gegen Rudolf Elmer (12.1.2015)
03:10 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 10 Sekunden.

Die Anklage beruhe auf puren Vermutungen, betonte die Verteidigerin. Elmer habe Julian Assange lediglich leere CDs übergeben. Zudem seien die angeblich übermittelten Bankdaten von den Untersuchungsbehörden nicht verifiziert worden.

Das Gericht kam am Montag noch zu keinem Entscheid. Das Urteil soll in einer Woche eröffnet werden. Elmer selber musste am Prozess am Montag nicht mehr aussagen. Dies hatte der Beschuldigte bereits Mitte Dezember getan und war nachher im Gericht zusammengebrochen. Er musste ins Spital gebracht werden. Der Prozess wurde daraufhin verschoben.

Zweiter Prozess vor Obergericht noch hängig

Rudolf Elmer stand in ähnlicher Sache schon einmal vor Gericht. Im Januar 2011 hatte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil hat Elmer beim Zürcher Obergericht angefochten. Der Fall ist hängig, weil die Staatsanwaltschaft auf Geheiss des Gerichts die Anklage überarbeiten muss.

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