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1. Mai 2025 Unbewilligte Nachdemo: Viele kommen mit 200-Franken-Bussen davon

Mehrheitlich weiblich, aus Zürich oder Winterthur, Medianalter 26 – das sind die Daten von 70 gebüssten Teilnehmenden.

Sie zünden Rauchpetarden, Sprayen an Hausfassaden, werfen Container auf die Strasse: Nachdem die Polizei die unbewilligte Nachdemonstration vergangenes Jahr zunächst durch den Zürcher Kreis 4 ziehen lässt, stoppt sie den Umzug nach diesen Taten, kesselt die Demonstrierenden ein. Es sind Bilder, die sich fast jedes Jahr wiederholen. Erstmals lassen sich nun die juristischen Konsequenzen dieser «Nachdemo» analysieren.

SRF hat 70 Strafbefehle eingesehen und ausgewertet. Die meisten Strafbefehle erfolgten wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration: In gut zwei Dritteln der insgesamt 70 Strafbefehle folgte eine Busse von 200 Franken, ohne Eintrag ins Strafregister. Hinzu kommen Verfahrenskosten von mindestens 250 Franken. Die weiteren Bussen liegen im Bereich von 330 bis 800 Franken, der Durchschnitt bei 244 Franken.

Das ist die Datenbasis der Auswertung

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Die unbewilligte Nachdemonstration 2025 in Zürich umfasste ungefähr 150 Personen, wie es in Strafbefehlen heisst. Nach der Einkesselung und ersten Ermittlungen hat die Stadtpolizei nach eigenen Angaben 80 Fälle an die Strafverfolgungsbehörden rapportiert. Weitere Ermittlungen laufen gemäss der Stadtpolizei noch, die meisten der Verfahren sind aber abgeschlossen. SRF hat in den letzten Monaten 70 Entscheide eingesehen: Einer der Staatsanwaltschaft Zürich Sihl (Landfriedensbruch), drei des Statthalteramts des Bezirks Zürich (Vermummungsverbot), 66 des Stadtrichteramts der Stadt Zürich (Teilnahme an unbewilligter Demonstration). Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

Die Polizei hat zudem drei Minderjährige an die Jugendanwaltschaft rapportiert, diese werden nach Jugendstrafrecht beurteilt.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue gesetzliche Grundlagen in der Stadt Zürich. Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration alleine wird gemäss neu gültiger Polizeiverordnung nicht mehr gebüsst. Denn die «Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Grunds zu politischen Sonderzwecken» ist nicht mehr strafbar. Weiterhin strafbar sind etwa Gewalt und Drohungen gegen Beamte oder Landfriedensbruch, und auch Vermummung ist verboten.

Mehrere Personen werden nicht zum ersten Mal gebüsst wegen ähnlicher Taten: In 18 Fällen werden in den Strafbefehlen einschlägige Vorbussen erwähnt. Dort wurden die Bussen erhöht, auf zwischen 250 und 450 Franken.

Demonstrant mit Skateboard und Flasche vor Polizisten in Schutzkleidung.
Legende: Viele Teilnehmenden der Nachdemo vom 1. Mai kommen mit einer 200-Franken-Busse davon. KEYSTONE/Steffen Schmidt

800 Franken Busse und 550 Franken Kosten musste eine Person bezahlen, der zusätzlich zur Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration auch ein Verstoss gegen das kantonale Vermummungsverbot nachgewiesen werden konnte.

Steine und Flaschen gegen die Polizei

Die höchste Sanktion erfolgte gegen einen Mann wegen Landfriedensbruch, er wurde mit einer Geldstrafe von 1350 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken bestraft. Es ist bis heute die einzige erfasste Strafe im Zusammenhang mit Gewalt gegen die Polizei damals. Im Strafbefehl heisst es, der Mann sei Teil einer Gruppe aus circa 50 Personen gewesen, die einen «gewaltbereiten Mob darstellten», aus der heraus Steine und Flaschen gegen Ordnungskräfte geworfen worden seien. Indem der Mann Steine aufnahm und auf sich trug, habe er diese Gruppe unterstützt. Der Verurteilte war damals 19 Jahre alt, ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Zürich.

Es ist gleichzeitig einer der wenigen Verurteilten ohne Schweizer Pass: Von den 70 ausgewerteten Strafbefehlen sind 61 Schweizer Staatsangehörige, vier Deutsche, ein Spanier (keine Angaben in vier Fällen).

Zwei Personen wurden ausschliesslich wegen Vermummung gemäss dem zürcherischen Verbot verurteilt, sie müssen 350 Franken Busse und 330 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Frauenanteil von 54 Prozent

Von den 70 Fällen sind 38 Verurteilte weiblich, 26 männlich, was einem Frauenanteil von gut 54 Prozent entspricht. In sechs Fällen liegen keine Angaben zum Geschlecht vor.

Stadt Zürich verweist auf Prüfung von Fachstelle

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Sachbeschädigungen und Gewalt: Und das teilweise durch Wiederholungstäterinnen und grösstenteils Personen aus Zürich selber: Welche Konsequenzen zieht die Stadtregierung aus diesen Erkenntnissen? Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart steht SRF wegen Abwesenheit für ein Interview nicht zur Verfügung. Ihr Departement verweist auf einen Extremismusbericht. Dieser sei zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen zur Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung in der Stadt Zürich gut ausgebaut seien.

Zur besseren Koordination empfiehlt der Bericht die Schaffung einer Fachstelle Extremismus. Eine solche könnte bestehende Angebote vernetzen und die Prävention und Beratung stärken. Wie letztes Jahr kommuniziert, prüft der Stadtrat «vertieft», ob er eine solche Fachstelle schaffen will. Derzeit läuft diese Prüfung noch, so das Sicherheitsdepartement.

Die Analyse zeigt zudem eine klare Altersstruktur: 32 Personen sind 18 bis 25-jährig, 21 Personen sind 26 bis 35-jährig, 9 zwischen 36 und 50, zwei sind über 50 Jahre alt. Das Median-Alter liegt bei 26, das heisst, die Hälfte ist jünger, die Hälfte älter.

Verurteilte mehrheitlich aus dem Kanton Zürich – und vier aus dem Aargau

Bei den Wohnorten zeigen sich ebenfalls auffällige Muster:

  • 34 Personen sind in der Stadt Zürich wohnhaft (7 davon im Kreis 4, also der Nachbarschaft der «Nachdemo»),
  • 13 sind aus Winterthur,
  • 8 aus dem weiteren Kanton Zürich.

Aus anderen Kantonen ist eine kleine Minderheit: insgesamt 11 Personen. Davon:

  • 4 vier aus dem Aargau,
  • je zwei aus Schaffhausen und Thurgau,
  • je eine aus Freiburg, Bern, Schwyz.
  • Eine Person ist in Deutschland wohnhaft. In drei Fällen liegen keine Angaben vor.

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Regionaljournal ZH/SH 30.04.2026, 12:03 Uhr; noes

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