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Streit um Wasserzinsen 150 Millionen Franken jährlich weniger für Kantone und Gemeinden

Der Bundesrat schlägt als Übergangsregelung eine Senkung des Wasserzinses vor. Danach sollen flexible Preise gelten.

  • In einer Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 soll das Wasserzinsmaximum von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung auf 80 sinken. Damit würden die Einnahmen der Kantone und Gemeinden mit Wasserkraftwerken um rund 150 Millionen Franken im Jahr sinken.
  • Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird.
  • Der Vorschlag des Bundesrates wird nun in der Vernehmlassungen bis Mitte Oktober diskutiert.

Zeitenwende in der Wasserkraft: Der Bundesrat kommt den Stromkonzernen entgegen. Ende 2019 läuft die Regelung aus, wonach die Stromkonzerne den Berggebieten maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung abgeben müssen. Im Moment erhalten die Berggebiete insgesamt 550 Millionen Franken.

Für die Neuregelung wollten Konzerne wie Alpiq oder Axpo den Berggemeinden den Wasserzins um zwei Drittel kürzen. Dies, weil die Preise für Strom aus Wasserkraft in den letzten Jahren stark gesunken sind. Die Axpo drohte gar bei gleichbleibenden Wasserzinsen indirekt mit einem Investitionsstopp.

Die Berggemeinden fürchten um eine lukrative Einnahmequelle, einige gar um ihre Existenz. Bei einigen machen die Wasserzinsen bis zu 40 Prozent des Gesamtbudgets aus.

Weil sich Berggebiete und Stromproduzenten nicht einigen können, greift nun der Bundesrat ein. Bundesrätin Doris Leuthard will das System der Wasserzinsen reformieren: «Fixe Einnahmen für die Gemeinden müssen sein, aber es braucht auch ein Marktelement, mit dem auf die schwankenden Preise reagiert werden kann», sagt sie. Wenn sich der Markt verbessert sei für die Gemeinden eine Erlösbeteiligung von 30 Prozent vorgesehen.

Tatsächliche Einbussen der Konzerne

Das Bundesamt für Energie schätzt, dass die Konzerne beim Strom aus der Wasserkraft rund 300 Millionen Franken pro Jahr weniger einnehmen. «Davon werden den Konzernen 200 Millionen entschädigt, einerseits durch das schon beschlossene Energiegesetz und andererseits durch die vorgeschlagene Reduktion der Wasserzinsen», so Leuthard. «Bleiben 100 Millionen Defizit, das die Unternehmen selber tragen müssen.»

Der Bundesrat kommt damit den Stromkonzernen entgegen. Dies deshalb, «weil die Wasserkraft kompetitiv bleiben soll», sagt die Bundesrätin. Konzerne sollen laut Leuthard weiterhin in die Wasserkraft investieren, weil sie im Markt aufgrund der Speicherkapazität eine wichtige Rolle spielen können.

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