Darum geht es: In der Stadt Luzern gilt ab Januar 2026 ein Mindestlohn. Dieser beträgt 22.75 Franken. Profitieren davon könnten beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Reinigungsbranche oder im Gastrobereich. Der Mindestlohn geht auf eine Volksinitiative der Juso zurück, die das Stadtparlament, der Grosse Stadtrat, im Mai 2024 gutgeheissen hat. Ein Referendum der bürgerlichen Parteien gegen den Entscheid ist nicht zustande gekommen.
Weshalb gibt es Wirbel um den Mindestlohn? Eine Allianz von GLP, Mitte, FDP und SVP hat einen Vorstoss eingereicht, der die Abschaffung des Mindestlohns fordert. Konkret verlangen die Fraktionen von der Stadtregierung eine Vorlage zur Abschaffung des Mindestlohn-Reglements. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 24 zu 23 Stimmen haben die Bürgerlichen den Vorstoss am Donnerstag im Stadtparlament durchgeboxt.
Warum bekämpfen die Bürgerlichen den Mindestlohn? Zum einen sehen sie die Wirtschaftsfreiheit der Stadt Luzern beschnitten und finden einen Alleingang nicht sinnvoll. Zum anderen verweisen sie auf die rechtliche Lage: Das Kantonsparlament hat im September einen Vorstoss überwiesen, der Gemeinden künftig verbieten könnte, eigene Mindestlöhne festzulegen. GLP, Mitte, FDP und SVP finden daher, das städtische Vorpreschen verstosse gegen übergeordnetes Recht.
Wie reagiert nun die Stadtregierung? Der Luzerner Stadtrat hält an der Einführung des Mindestlohnes fest. Das Reglement sei parlamentarisch abgesegnet und verpflichte die Stadt dazu, sagt Sozialdirektorin Melanie Setz. Dieser Schritt sei «sozialpolitisch» wichtig und «ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einen fairen Lohn zu erwirken». Der Vorstoss für ein Mindestlohn-Verbot sei auf kantonaler Ebene zwar überwiesen worden, ein Gesetz existiere aber noch nicht. Gleichzeitig wird die Stadtregierung nun aber auch eine Vorlage zur Abschaffung des Mindestlohn-Reglements ausarbeiten. Diese kommt voraussichtlich im Frühling 2026 ins Parlament.
Was hält das Gewerbe vom Mindestlohn? Der Wirtschaftsverband Stadt Luzern ist alles andere als erfreut. «Der Mindestlohn ist ein Bürokratie-Tiger», sagt Präsident Benjamin Koch. Einerseits stört sich Koch daran, dass der Mindestlohn einzig in der Stadt Luzern gilt und somit eine Insellösung darstellt. Andererseits findet er es eine «Zwängerei», dass die Stadt trotz unsicherer Rechtslage an der Einführung festhält. «Vielleicht muss der Stadtrat den Mindestlohn nach sechs, sieben Monaten wieder abschaffen», sagt Koch. «Das ist einfach nicht zielführend.»
Wie sieht es in anderen Kantonen aus? Einen Mindestlohn beschlossen haben die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt und Tessin. Auch in den Städten Zürich und Winterthur hat die Stimmbevölkerung bereits entsprechende Volksinitiativen gutgeheissen. Allerdings steht dort die Einführung des Mindestlohns wegen hängiger Rechtsfälle noch aus.