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Abstimmung Kanton Aargau Blitzer im Aargau: Ja oder Nein zur Bewilligungspflicht?

Mehr Sicherheit oder Abzocke? Das Stimmvolk entscheidet über fest montierte Radargeräte.

Die Initiative der Jungfreisinnigen verlangt, dass stationäre Radargeräte im Kanton Aargau nur mit Bewilligung des Regierungsrats installiert werden dürfen. Eine Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn die Verkehrssituation am Standort unsicher ist und andere Massnahmen erfolglos waren. Die Bewilligung wäre auf drei Jahre befristet.

Nur ein fest installiertes Radargerät

Die Befürworterinnen und Befürworter – FDP, SVP, EDU und die Aargauer Regierung – argumentieren, dass Radargeräte nur der Verkehrssicherheit dienen sollten und nicht als Einnahmequelle missbraucht werden dürfen. Sie befürchten Auffahrunfälle durch plötzliches Bremsen. Die Mitte-links-Parteien sind gegen die Initiative. Sie sehen keine «Abzocke», da nur Regelbrecher bestraft würden. Sie befürchten, dass die Initiative Rasern helfe und zu mehr Verkehrstoten führen könne. Zudem sehen sie einen Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Im Kanton Aargau gibt es im Moment nur einen fixen Blitzer: an der Gstühl-Kreuzung in Baden. Die Stadtregierung ist von dessen Wirksamkeit überzeugt.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 8.3.2026, 12:10 Uhr ; 

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