Kantonsrätinnen sollen sich bei der Geburt ihres Kindes zwischen drei und zwölf Monaten vertreten lassen können. Die Vertretung kann vor der Geburt eingesetzt und auch während des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch genommen werden. Das ist im Grundsatz die Idee hinter der Vertretungsregelung, über welche der Kanton Solothurn am 14. Juni abstimmt.
Die Vertretung ist freiwillig – niemand muss wegen der Mutterschaft seinen Sitz räumen. Wenn eine Kantonsrätin sich dafür entscheidet, dann rückt jene Person nach, die auf der Wahlliste der Kantonsratswahlen auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Die Person hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Frau, die sie vertritt. Im letzten November entschied sich das kantonale Parlament mit 58 zu 33 Stimmen für diese Vertretungsregelung.
Weil das Parlament der Änderung des Kantonsratsgesetzes im Herbst zwar zugestimmt hat, die Zweidrittelmehrheit allerdings verpasst wurde, kommt diese Vorlage nun vors Volk.
Mitte-Links ist für Stellvertretung
Mit einer Stellvertretungsregelung erhofft sich die Mehrheit des Solothurner Kantonsrats, eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie zu erreichen. SP, Grüne, GLP und die Mitte beschlossen die Ja-Parole.
Der Vorstoss stammt ursprünglich von Mitte-Kantonsrätin Sarah Schreiber: «Faktisch besteht heute auch für junge Mütter ein Teilnahmezwang, doch oft bleiben ihre Sitze leer. Das führt dazu, dass ihre Fraktion nicht im Sinne der Wähler vertreten ist.»
Aus Sicht der SP-Co-Präsidentin Angela Petiti nimmt mit einer Stellvertretung der Druck auf Mütter im Kantonsrat ab. «Ausserdem ist es offenbar auch bei der Zusammensetzung der Listen bei manchen Parteien ein Thema, ob jemand eine junge Frau ist – also eine potenzielle Mama – und das kann zu einer Benachteiligung führen.»
Für die Grüne Kantonsrätin Anna Engeler ist die Vorlage eine pragmatische Lösung. «So werden gerade kleine Fraktionen entlastet, und sie gibt Müttern die Gelegenheit, ohne Druck die erste so wichtige Familienzeit zu geniessen.»
Die Stellvertretungsregelung bezieht sich ausschliesslich auf Mütter um die Zeit der Geburt. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ratsbetrieb teilnehmen kann, kann sich nicht vertreten lassen.
Und: Sobald eine Mutter wieder am Ratsbetrieb teilnimmt, verliert sie gemäss Bundesrecht ihren Anspruch auf Mutterschaftsversicherung. «Das wäre eigentlich eine Verschlechterung für die Mütter», sagt der Solothurner FDP-Fraktionspräsident Markus Spielmann. Seine Partei beschloss die Nein-Parole: Die Nachteile würden überwiegen.
FDP und SVP sind dagegen
Ebenfalls im Nein-Lager befindet sich die SVP. Es sei sinnlos, eine Stellvertretung nur für wenige Monate einzusetzen, heisst es. Ausserdem sei die Regelung undemokratisch, sagt SVP-Kantonsrätin Diana Stärkle: «Die Bevölkerung hat eine bestimmte Person in den Kantonsrat gewählt, nicht eine Stellvertretung. Der Wählerwille wird so nicht abgebildet.»
Mit seiner Regelung würde der Kanton Solothurn kein Neuland beschreiten. Eine Stellvertretung während der Mutterschaft kennen bereits mehrere Kantone, in anderen sind politische Vorstösse hängig. Der Kanton Zürich stimmt ebenfalls am 14. Juni über eine entsprechende Regelung ab. Auch auf Gemeindeebene ist die Regelung ein Thema.