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Abstimmung Kanton St. Gallen Vergünstigungen für Kitas sollen einheitlich werden

Derzeit ist die Höhe der Rabatte von der Wohngemeinde abhängig. Der Kanton möchte dies mit einem neuen System ändern.

Bisher ist es so: Der Kanton St. Gallen subventioniert Kitas, Mittagstische und Tagesbetreuungen jährlich mit zehn Millionen Franken. Das Geld fliesst an die Gemeinden. Sie müssen entsprechende Angebote bereitstellen und mitfinanzieren. Mithilfe der Kantonsgelder soll die externe Kinderbetreuung für Eltern erschwinglich bleiben. Wie die kantonalen Beiträge verwendet werden, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Kinder spielen mit gelbem Ball und Verkehrskegeln im Freien.
Legende: Für Kanton und Gemeinden sollen keine neuen Kosten entstehen. 2024 förderten die Gemeinden die Kinderbetreuung mit fast 60 Millionen Franken. Ein Teil des Geldes stammt vom Kanton. Keystone/Christian Beutler

Einige stellen Betreuungsgutscheine aus, andere zahlen einen Teil der Kosten zurück oder geben das Geld an die Einrichtung weiter, um die Tarife zu senken. Wie hoch ein Rabatt ausfällt, ist derzeit also vom Wohnort abhängig. Nun ist ein Wechsel geplant. Ziel ist ein einheitliches System für den ganzen Kanton.

Neu soll das Geld nicht mehr an die Gemeinden, sondern direkt an die Betreuungseinrichtungen fliessen. Diese ziehen die Vergünstigung von der Monatsrechnung der Eltern ab. Wie hoch diese ausfällt, ist von Einkommen und Vermögen abhängig.

Voraussetzungen für eine Vergünstigung

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Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit von einem Rabatt profitiert werden kann. Die Eltern müssen:

  • im Kanton St. Gallen wohnen
  • ein anerkanntes Betreuungsangebot nutzen
  • zusammen mindestens 120 Prozent oder als Alleinerziehende mindestens 20 Prozent arbeiten

Eltern sollen unabhängig vom Wohnort ein Minimum an Ermässigung erhalten. Auf diese Weise sollen Eltern auch Kinderbetreuungsangebote ausserhalb der Wohngemeinde nutzen können. Neu soll alles über eine elektronische Plattform abgewickelt werden. Steuerdaten zu Einkommen und Vermögen können automatisch abgerufen und Vergünstigungen berechnet werden. Das System sei ähnlich wie bei der Prämienverbilligung für die Krankenkasse, sagt die Regierung.

Weniger Autonomie für die Gemeinden befürchtet

Gegen das überarbeitete Gesetz hat die St. Galler SVP das Ratsreferendum ergriffen. Deshalb wird am 14. Juni darüber abgestimmt. Einer der Kritikpunkte: Die Gemeinden würden in ihrer Autonomie eingeschränkt, wenn die zehn Millionen direkt an die Betreuungseinrichtungen gehen.

Die Gegner befürchten auch mehr Verwaltungsaufwand. Eine pauschale Vergütung wäre ihres Erachtens einfacher. In der Kritik steht zudem das Mindestpensum von 120 Prozent (siehe Box). Dieses sei zu tief angesetzt. Nicht zuletzt wird bemängelt, dass das Gesetz jene benachteilige, die ihre Kinder selbst betreuen.

Eltern sollen mehr Wahlfreiheit haben

Eine Mehrheit des Kantonsrats unterstützt die Vorlage. Eine finanzierbare Kinderbetreuung fördere die Erwerbstätigkeit, argumentiert die Regierung. Für Eltern werde es einfacher, Familie und Arbeit zu verbinden. Dank des neuen Systems gebe es eine einheitliche und gerechte Vergünstigung im Kanton, sagen die Befürworter.

Bunte Becher mit Kinderzahnbürsten und Namensschildern auf einem Regal.
Legende: Kanton und Gemeinden beteiligen sich mit je zehn Millionen Franken pro Jahr an den Vergünstigungen. Keystone/Laurent Gillieron

Die Unterschiede zwischen den Gemeinden würden dadurch kleiner. Eltern könnten so das Betreuungsangebot flexibler nutzen. Manchmal eigne sich eine Kindertagesstätte am Arbeitsort besser als in der Wohngemeinde. Mit dem heutigen System wird diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen.

Regionaljournal Ostschweiz, 12.5.2026, 17:30 Uhr ; 

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