Wichtige und grosse Geschäfte kommen vors Volk. So schreibt es die Thurgauer Verfassung vor. Darin ist auch geregelt, ab welcher Summe ein Volksentscheid zwingend ist oder zumindest dem Referendum untersteht. Also dass mit genügend Unterschriften eine Abstimmung verlangt werden kann.
Nun soll in allen Bereichen die Ausgabengrenze verdoppelt werden. Der Thurgauer Grosse Rat, also das Kantonsparlament, soll neu über Geschäfte bis zu sechs Millionen selbstständig entscheiden können – sofern es sich um eine einmalige Ausgabe handelt.
Auch die Beträge, über die der Regierungsrat selbst entscheiden darf, sollen angehoben werden. Bislang waren es 100'000 Franken. Neu soll die Limite auf 200'000 Franken angehoben werden.
Für Regierung eine notwendige Anpassung
Die Ausgabengrenzen für Regierung und Parlament wurde letztmals 1990 angepasst. Seither seien die Gesamtausgaben stark gewachsen. In den 90er-Jahren habe der Thurgau rund 700 Millionen Franken ausgegeben, heute seien es rund 2.8 Milliarden, schreibt der Kanton. Dies rechtfertigt aus Sicht der Regierung eine Erhöhung der Finanzkompetenz. Die Verdoppelung der Grenzwerte sei «sachlich gerechtfertigt und moderat».
Die Vorlage ist politisch breit abgestützt. Ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und SVP engagiert sich für ein Ja. Sie alle wollen einen höheren Grenzwert für obligatorische und fakultative Referenden.
Es gibt auch Argumente dagegen. Ein offizielles Nein-Komitee gibt es bislang nicht. EDU und Aufrecht, die beide im Parlament vertreten sind, haben die Nein-Parole beschlossen. Für sie ist die heutige Regelung ausreichend. Mit doppelt so hohen Beträgen würden die demokratischen Rechte der Bevölkerung eingeschränkt.
Der Kanton könne neu Ausgaben beschliessen, die heute zwingend oder auf Verlangen dem Volk vorgelegt werden müssten. Parlament und Regierung würden dadurch mehr Macht erhalten.