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Abstimmung Kanton Baselland Wie viel Erspartes darf ein Altersheim einkassieren?

Wer Ergänzungsleistungen bezieht und im Heim lebt, soll im Baselbiet künftig mehr vom Ersparten beisteuern.

Die Teilrevision des Ergänzungs­leistungs­gesetzes, über die in Baselbiet am 30. November abgestimmt wird, ist schon der dritte Anlauf für eine Erhöhung des Vermögensverzehrs: Die Baselbieter Stimmberechtigten waren schon zweimal dagegen.

Was steht hinter diesem abstrakten Begriff? Wenn die Rente von AHV oder IV die Lebenshaltungskosten nicht deckt, hat man gemäss Bundesrecht Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL).

Was ist Vermögensverzehr?

Die genaue Höhe der EL wird errechnet als Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Zu diesen Einnahmen gezählt wird auch ein Teil des Vermögens über einem Freibetrag. So wird dieses mit der Zeit bis auf den Freibetrag aufgebraucht: der sogenannte Vermögensverzehr.

Rollator im Altersheim
Legende: Das Leben im Spital oder Heim ist teuer. Keystone/Georgios Kefalas

Der Bund gibt für den Vermögensverzehr zwar Werte vor, nämlich zehn Prozent für AHV- und 6.7 Prozent für IV-Beziehende. Aber die Kantone haben einen Handlungsspielraum: Bei Menschen, die EL beziehen und im Heim oder Spital leben, dürfen sie den Vermögensverzehr auf maximal 20 Prozent pro Jahr ansetzen.

Genau das tun heute auch alle anderen Kantone, zumindest ein Stück weit. Nun soll auch Baselland für AHV- und IV-Beziehende auf 20 Prozent gehen.

Gemeinden profitieren mehr als der Kanton

Die Regierung argumentiert mit seiner Finanzlage sowie Gerechtigkeit und Bevölkerungsentwicklung. Sie rechnet mit einer anfänglichen Entlastung von jährlich rund 1.15 Millionen Franken für den Kanton und von rund 1.75 Millionen für die Gemeinden.

Für EL-Beziehende im Heimen und Spitälern falle damit die effektive Höhe der EL zunächst im Durchschnitt etwa 120 Franken pro Monat kleiner aus – bis das Vermögen auf den Freibetrag gesunken ist.

Neue Birs-Brücke in Laufen

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Brücken-Projekt in Laufen BL
Legende: Neben dem Vermögensverzehr stimmt das Baselbiet am 30.11.2025 auch über eine neue Brücke über die Birs in Laufen ab. zVg. Kanton Basel-Landschaft

Neben der Vorlage über den Vermögensverzehr wird Ende November im Baselbiet auch über die Verlegung der Naubrücke in Laufen abgestimmt.

Nachdem ein Hochwasser 2007 in Laufen schwere Schäden verursacht hatte, wurden umfassende Schutzmassnahmen geplant.

Weil dabei der Birs mehr Raum gegeben wird, reicht die alte Brücke im Gebiet Nau nicht mehr. Nach langem Abwägen von Raumplanungs-, Verkehrs- und Umweltfragen bewilligte das Kantonsparlament praktisch einstimmig 34.4 Millionen Franken für den Bau an einem neuen Standort; der Bund soll davon 5.8 Millionen übernehmen.

Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weil dieses Projekt ein Mehrfaches teurer sei als ein Ersatz am bisherigen Standort und weil es einem anderen Quartier mehr Lärm bringe.

Die Vermögens-Freibeträge bleiben gleich; diese regelt der Bund. Bei Alleinstehenden sind es 30'000 und bei Ehepaaren 50'000 Franken. Er wird bei Ehepaaren mit Wohneigentum um 300'000 Franken (Steuerwert) erhöht, wenn ein Ehegatte im Heim oder im Spital und der andere zu Hause wohnt – so soll kein Verkauf nötig werden.

Hand mit Bargeld
Legende: Die Bürgerlichen betrachten die Verdoppelung des Vermögensverzehrs als angemessen im Sinne der Eigenverantwortung. Für die SP geht es um eine Sanierung der Kantonsfinanzen auf dem Buckel von EL-Beziehenden. Keystone/Gaetan Bally

Im Kantonsparlament kam die Vorlage vor den Sommerferien zwar mit 53 gegen 22 Stimmen klar durch. Aber weil dies nicht für ein Vierfünftel-Mehr reichte, kommt sie an die Urne. Wird sie angenommen, gelten die neuen Ansätze ab Jahresbeginn.

Bei den bürgerlichen Parteien sowie der GLP kommt die Vorlage mit Verweis auf die Eigenverantwortung unter dem Strich gut an. Die SP ist dagegen, weil wirklich Reiche ohnehin keine EL bezögen und so jene drangsaliert würden, die ein Vermögen knapp über den Freibeträgen angespart hätten. Die Grünen sind gespalten.

Bargeld
Legende: Der Kanton Baselland will die Staatskasse und damit Steuerzahlende schonen, wodurch weniger Vermögen für Erben bleibt. (Symbolbild) Keystone/Christian Beutler

Den Vermögensverzehr für AHV-Beziehende anzuheben, war 2012 und 2014 abgelehnt worden: Erst standen 20 Prozent im Rahmen eines Sparpaketes zur Debatte, dann 15 Prozent in einer Einzelvorlage.

2021 wurde das Bundesrecht revidiert, was den Fokus stärker auf vermögende EL-Beziehende beziehungsweise deren Erben verschob, während die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlenden entlastet werden.

Regionaljournal Basel Baselland 11.11.25 17:30 Uhr ; 

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